X. Zusammenarbeit der Koalitionspartner

1. In der Stadtverordnetenversammlung, in den Ausschüssen, im Magistrat und in allen anderen städtischen Gremien stimmen die Koalitionspartner gemeinsam ab.

2. Parlamentarische Initiativen sind in der Regel nur mit Zustimmung der Partner möglich.

3. Grundsätzlich wird über Initiativen und Anträge in den Arbeitskreisen beraten und entschieden. Wenn auf Arbeitskreis- oder Fraktionsebene kein Konsens herbei geführt werden kann, entscheidet die Koalitionsrunde. Diese tagt in der Regel am Montag vor dem Ablauf der Antragsfrist für die nächste Stadtverordnetenversammlung und entscheidet abschließend über die Einbringung aller vorliegenden Anträge aus den Koalitionsfraktionen. (Änderungen und Ergänzungen nach Einbringung sind möglich, sollten diese aber nicht verzögern, wenn im Grundsatz Konsens besteht.)

4. In jedem Fall werden alle Sach- und Personalfragen vor den Stadtverordnetenversammlungen abgestimmt.

5. Die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen werden vom hauptamtlichen Magistrat regelmäßig und umfassend über alle für die Stadt Offenbach bedeutsamen Entwicklungen und Vorhaben informiert. Es findet eine Vorbesprechung vor der Magistratssitzung statt. An ihr nehmen die hauptamtlichen Magistratsmitglieder der Koalition, sowie die drei Fraktionsvorsitzenden teil.

6. Vor den Magistratssitzungen findet eine Vorbesprechung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Magistratsmitglieder der Koalition statt.

7. Vor wichtigen Entscheidungen des Magistrats, insbesondere über neue Projekte wie die Aufstellung von Bebauungsplänen und andere Maßnahmen der Stadtentwicklung, ist die Koalition mindestens  14 Tage vor dem vorgesehenen Termin der erstmaligen Behandlung im Magistrat in geeigneter Weise über Kerninhalte der Vorlagen zu informieren. Vorzugsweise geschieht dies in der Koalitionsrunde. In jedem Fall sind unter Beibehaltung der genannten Frist die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen zu informieren.

8. Ist ein grundsätzlicher Konsens nicht herbeizuführen, wird die Vorlage zunächst nicht in den Magistrat eingebracht. Die Koalitionsrunde tritt dann unverzüglich zusammen und entscheidet über das Vorgehen. In Ausnahmefällen, z.B. bei Dringlichkeitsvorlagen, wird Konsens zwischen den Magistratsmitgliedern und den Fraktionsvorsitzenden hergestellt.

9. Vor dem Beginn der Sommerpause wird die Koalitionsrunde im Überblick über anstehende Entscheidungen im Magistrat informiert.

10.Der  Verkauf von städtischen Anteilen an Gesellschaften und strategische Entscheidungen wie z.B. Umstrukturierungen innerhalb des Konzerns und der Holding sowie die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern bedürfen der Einigung zwischen den Koalitionspartnern. Diese muss rechtzeitig vor den Sitzungen von Aufsichtsräten und Magistrat erfolgen.

11. Proklamationen und Resolutionen der einzelnen Koalitionspartner sind nicht Gegenstand einer schriftlich fixierten Zusammenarbeit. Die Aufrechterhaltung eigener Standpunkte soll den Koalitionspartnern von Anfang an ermöglicht werden unter zwei Bedingungen:

- Die Resolutionen behandeln keine haushaltsrelevanten Fragen.

- Die Resolutionen enthalten keine Arbeitsaufträge an den Magistrat und sind nicht mit finanziellen Leistungen der Stadt Offenbach verknüpft.

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