Aus der Sanierung der Trauerhalle kein Trauerspiel machen!

Rede zum Antrag "Bürgerbelastung vermeiden: Projekt 'Neue Trauerhalle' auf dem Neuen Friedhof stoppen" des Stadtverordneten Tobias Dondelinger im Offenbacher Stadtparlament Die Frage, ob man durch einen Neubau Gegebenheiten schafft, die die Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger befriedigt, berührt unmittelbar das von der SPD angesprochene Gebührenthema und ist gleichzeitig als strategische Entscheidung zu sehen, nachdem das Marktumfeld analysiert wurde. Und so etwas muss dann in die Abwägung natürlich auch einbezogen werden. Ein Projekt abzuwürgen, und damit eine solche Abwägung unmöglich zu machen, das ist weder im Sinne der Gebührenzahler*innen, noch im Sinne der Stadt.

28.06.19 –

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,   von der Trauerhalle war ja in den vergangenen Tagen sehr viel die Rede in der regionalen Presse. Das finde ich eher unüblich für ein Projekt, dass sich bisher eher in einer unkonkreten Planungsphase befindet und wo es erstmal relativ wenig Substanz gibt, um eine konkrete Abwägung zu treffen.   Ich will aber gar nicht viel dazu sagen, warum das so ist und wie das kam, sondern mich an das konkrete halten, was hier vorliegt: Den Antrag der SPD. Und in diesem Antrag geht es, anders als man vielleicht nach den Debatten in der Presse glauben könnte, in keiner Weise um Kunst. Ok, im letzten Absatz der Begründung, die wir ja nicht mitbeschließen, wird auch erklärt, dass viele Offenbacher*innen diese Fenster schätzen und dass daher vom Neubau abzusehen ist. Aber der Antrag heißt nicht: „Fenstereinlagerung verhindern: Projekt „Neue Trauerhalle“ auf dem Neuen Friedhof stoppen“ sondern „Bürgerbelastung vermeiden: Projekt „Neue Trauerhalle“ auf dem Neuen Friedhof stoppen“.   Es geht also darum, Belastungen zu vermeiden. Entsprechend wollen Sie die Planungen zum Neubau stoppen und eine  Sanierung im Bestand umsetzen. Und weil das ja ihr Ziel ist, soll durch diese Sanierung „eine Gebührenerhöhung ausgeschlossen sein.“   In der Konsequenz dieser Verknüpfung kann ich diesem Antrag schon deshalb nicht zustimmen, weil er keinen Sinn ergibt: Eine Sanierung kostet Geld. Bei gebührenfinanzierten Leistungen wie den Leistungen nach der Friedhofs- und Bestattungsgebührenverordnung der Stadt Offenbach, sind Investitionskosten, die zur Erbringung der Leistung notwendig sind, auf die Gebührenzahlenden umzulegen. Wenn ich also saniere und davon ausgehe, dass das kein Unternehmen ehrenamtlich macht, dann ist es einfach Quatsch zu fordern, dass eine Gebührenerhöhung auszuschließen ist. Also bitte tun Sie in der SPD nicht so, als hätten Sie eine Lösung, die die Qualität des Angebots aufrechterhalten würde, aber gleichzeitig nichts kosten würde. Das haben Sie nicht, weil es das nicht gibt. Also seien Sie wenigstens ehrlich und sagen Sie: Es gibt keine Variante, die gleichbleibende Gebühren garantieren kann.   Und wo ich schon beim Thema gleichbleibende Gebühren bin: Unter den Gebührenpflichtigen Leistungen, die es so in einer Stadt gibt, nimmt eine Trauerhalle eine besondere Position ein: Anders als Wasser, Abwasser, Straßenreinigung oder Entsorgung, wo man nicht gefragt wird, ob man das will, sondern verpflichtend angeschlossen ist und damit zum Kreis der Gebührenzahler zählt, hat man nämlich bei einer Trauerhalle eine Wahl. Natürlich kann man auf eine Trauerfeier verzichten. Man kann sie aber auch an alternativen Orten, z.B. in Kirchen durchführen. Das heißt aber wiederum, dass es bei so einer Trauerhalle nicht nur zu einer Steigerung der Gebühren kommen kann, wenn die Kosten steigen. Es kann auch zu einer Steigerung der Gebühren kommen, wenn die Zahl der Nutzenden abnimmt. Weil dann die bestehenden Fixkosten auf weniger Schultern verteilt werden.   Für mich ist der Schluss daraus klar: Wenn wir eine Trauerhalle haben, die zwar schöne Fenster hat, aber ansonsten nicht den Bedürfnissen der Nutzenden entspricht, dann kann das dazu führen, dass die Nutzenden sich einen anderen Ort für ihre Trauerfeier suchen.   Und damit kann es zu Gebührenerhöhungen kommen, selbst wenn die Kosten für eine notdürftige Sanierung so gering blieben, dass daraus keine Gebührenerhöhung resultieren würde. Die Frage, ob man durch einen Neubau Gegebenheiten schafft, die die Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger befriedigt, berührt deshalb unmittelbar das von Ihnen angesprochene Gebührenthema und ist gleichzeitig als strategische Entscheidung zu sehen, nachdem das Marktumfeld analysiert wurde. Und so etwas muss dann in die Abwägung natürlich auch einbezogen werden. Ein Projekt abzuwürgen, und damit eine solche Abwägung unmöglich zu machen, das ist weder im Sinne der Gebührenzahler*innen, noch im Sinne der Stadt.   In der Konsequenz ist klar: Ihr Antrag ergibt einerseits keinen Sinn. Andererseits würde er, selbst wenn er Sinn ergäbe kein Problem lösen. Dem können wir daher so nicht zustimmen. Vielen Dank!

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