Besuchsvisa-Vergabe: GRÜNE Stadtverordnetenfraktion sieht im aktuellen Entscheid des Verwaltungsgerichts Berlins ein wegweisendes Urteil

Die Stadtverordnete der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Mahshid Najafi, kennt die Voraussetzungen für die Einladung eines ausländischen Gastes zu Feierlichkeiten oder einfach nur zu einem Urlaub sehr genau. „Zwar wird ein Visum von der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland, sprich der Botschaft oder des Generalkonsulats erteilt, allerdings ist vor dem Besuch von Verwandten oder Freunden aus dem Ausland auch Kontakt mit der Ausländerbehörde vor Ort aufzunehmen.", weiß Mahshid Najafi. Das Verfahren beurteilt sie als kosten- und zeitintensiv für die einladenden Deutschen, gerade jetzt zur Ferien- und Hauptreisezeit betrifft das Thema wieder viele Bürgerinnen und Bürger.

„Neben der Vorlage eines gültigen deutschen Ausweises und den letzten drei Einkommensnachweisen muss für einzuladende Personen eine kostenpflichtige Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Die einladende Person verpflichtet sich hiermit, die Kosten für den Lebensunterhalt der Besucherin/des Besuchers zu tragen." Da das Original der Verpflichtungserklärung dem ausländischen Gast zugesandt werden muss, soll es diesem zeigen, dass seine Besuchszeit finanziell abgesichert ist. Gleichwohl lehnt das Auswärtige Amt in der Praxis viele Visa-Erteilungen ab, da es an der Rückkehrbereitschaft der eingeladenen Personen zweifelt. „Hier wird häufig pauschal eine mangelnde Verwurzelung im Herkunftsland oder eine finanzielle Misssituation des Antragstellers vorausgesetzt. Eine bloße Annahme liefert somit den Ablehnungsgrund, das halte ich prinzipiell für falsch. Ich begrüße das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Az: VG 4 K 132.09V), das deutlich darstellt, dass es nahezu unmöglich ist, eine Rückkehrbereitschaft zweifelsfrei vorauszusehen, und somit zugunsten der Klägerin entschieden hat.", so Mahshid Najafi.

In seinem jüngsten Urteil gab das Verwaltungsgericht dem Interesse der Familienangehörigen vor etwaigen Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft den Vorrang. „Dieses Urteil lässt mich hoffen, dass die Erteilung von Visa zu Besuchszwecken nach Deutschland generell überdacht und auch erleichtert werden muss. Ein sehr aufwändiges und teures Visumsverfahren, bei dem ein Restzweifel an der Rückkehr der Gäste in ihr Heimatland bleibt, sollte in der Zukunft nicht mehr Voraussetzung dafür ist, dass Familienfeste in Deutschland gemeinsam mit ausländischen Angehörigen gefeiert werden können oder einfache Urlaube durch Verwandte aus dem Ausland erfolgen", schließt Mahshid Najafi.

 

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