GRÜNE Offenbach sehen Glaubwürdigkeit der Landesregierung durch Urteilsbegründung zerstört und fordern: Finger weg von der Nachtruhe!

Die GRÜNEN in Offenbach sind über die Nachtflug-Argumentation des 11. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes erfreut, wie sie sich in der nun veröffentlichten Begründung des Urteils zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ausdrückt.

Für die GRÜNEN steht fest, dass die Begründung des VGH-Urteils eine Aufweichung der im Urteil geforderten absoluten Nachtruhe in der Zeit zwischen 23:00 und 5:00 Uhr durch die Landesregierung nahezu unmöglich macht, weil der 11. Senat des VGH die Widersprüche aufdeckt, die im Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau versteckt waren.

Dies betrifft insbesondere die nach § 29 b, Absatz 1 und 2, des Luftverkehrsgesetzes geforderte besondere Rücksichtnahme auf die Nachtruhe. Diese wird im Planfeststellungsbeschluss umgangen. Die dort eingeräumte Zahl von Frachtflügen - auf den bestehenden Landebahnen - trotz nicht nachgewiesenen Bedarfs und fehlenden Expresscharakters sowie deren beliebige Austauschbarkeit gegen Passagierflüge sind nach Auffassung des VHG nicht zulässig.

„Die argumentativen Tricks sind wir von Roland Koch ja gewöhnt. Es ist äußerst befriedigend, dass diese Augenwischerei vor den Augen des Gerichts keinen Bestand hatte“, befindet Peter Schneider. So hält das Gericht der Landesregierung und FRAPORT vor, dass das Betriebskonzept als Teil der Begründung für den Ausbau keine Flüge in der Zeit von 23:00 bis 05:00 vorsah – anders als der spätere Planfeststellungsbeschluss. Damals hatte Koch ja noch versprochen: Kein Ausbau ohne Nachtflugverbot!

Das Gericht stützt sich weiterhin detailliert auf die Aussagen des Landesentwicklungsplans und die Änderungen von 2007, die einen umfassenden Lärmschutz in den Kernstunden der Nacht als Grundlage für den Schutz der Gesundheit und eine bessere Akzeptanz des avisierten Ausbaus vorsehen. Die Behauptung eine aufgeweichte Nachtruhe sei der Gesundheit förderlich wird als medizinisch unzutreffend entlarvt.

„Die Anfechtung des VGH-Urteils durch das Land Hessen wäre in dieser Lage und bei dieser Urteilsbegründung reiner Hohn. Statt sich rechthaberisch gegen die Interessen der in ihrer Gesundheit bedrohten Bevölkerung zu stellen, muss jetzt Schluss sein mit dem Wortbruch von Herrn Koch.“, fordert Peter Schneider.  „Wenn nicht, wird die Politikverdrossenheit der Wählerinnen und Wähler weiter zunehmen“, stellt Schneider fest: „ So schädigt man die Demokratie, weniger Menschen engagieren sich oder gehen wählen.“

„Was die mit dem VGH-Urteil auch einhergehende Einschränkung der kommunalen Planungshoheit angeht, ist es ist unabdingbar, dass die Stadt Offenbach und andere betroffene Kommunen das Urteil in diesem Punkt anfechten. Wir haben gute Argumente!“, so Peter Schneider abschließend.

Stadtverordnetenfraktion - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Peter Schneider, Fraktionsvorsitzender
f.d.R. Edmund Flößer, Fraktionsgeschäftsführer

Hintergrundinformation:

§ 29b LuftVG: (1) Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter
und Luftfahrzeugführer sind verpflichtet,
beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft
und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern…….
. Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist
in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.

(2) Die Luftfahrtbehörden und die für die Flugsicherung
zuständige Stelle haben auf den Schutz der
Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm
hinzuwirken.

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