GRÜNE für mehr Rücksichtnahme und Lärmschutz beim Einsatz von Laubbläsern

Die Technisierung und Motorisierung hat bei Arbeiten und Tätigkeiten in privaten Gärten sowie öffentlichen Parks und Grünanlagen in den letzten Jahren erhebliche Ausmaße erreicht. Im Mittelpunkt steht zur Herbstzeit der Einsatz der wegen ihres lauten Getöses oft unbeliebten Laubbläser.

Daher hat die Fraktion der GRÜNEN im Rathaus einen Antrag der Koalition initiiert, Maßnahmen zu prüfen und Regeln einzuführen, die geeignet sein könnten, die Lärmbelästigungen durch Laubbläser zu vermindern. Hierzu soll in der nächsten Stadtverordnetenversammlung ein von den GRÜNEN vorbereiteter Beschluss herbeigeführt werden.

Nicht immer haben Bürgerinnen und Bürger das Gefühl, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die mit der gärtnerischen Betätigung einhergehenden Lärmbelästigungen der Nachbarschaft und Umgebung zu minimieren, so dass es immer wieder zu Beschwerden kommt. Dies betrifft – trotz aller Bemühungen - vor allem den städtischen ESO - Betrieb, der immer dann vor einer Herkulesaufgabe steht, wenn die Bäume ihr Laub fallen lassen. Ein völliger Verzicht auf Laubbläser ist im privaten Bereich noch möglich aber beim ESO undenkbar. Hier setzt man zwar ganz auf lärmarme Geräte, aber selbst deren Geräuschpegel wird von vielen Betroffenen immer noch als Zumutung empfunden.

„Unser Ziel ist es, städtische Maßnahmen zu erarbeiten, die einen optimalen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor vermeidbarer Lärmbelästigung sicherstellen, betont Peter Schneider, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN.“

In einem ersten Schritt wäre nach Auffassung der GRÜNEN zunächst die Informationslage zu verbessern, um einen bewussten Umgang mit lärmintensiven Geräten zu erreichen.

Laubbläser dürfen in Wohn- und Klinikgebieten nur werktags von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden. „Doch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) hat auch ein großes Manko“, weiß Edmund Flößer, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion, „sie ist erstens in den in Offenbach häufig anzutreffenden Mischgebieten nicht eindeutig anwendbar und zweitens gelten für lärmarme Geräte Ausnahmen, jedoch halten die Geräte wohl nicht immer was die Etiketten versprechen.“

Ergänzende Informationen, Maßnahmen und Regelungen in Offenbach erscheinen daher sinnvoll und notwendig.

Es soll daher beispielsweise geprüft werden, ob bei städtischen Gesellschaften (ESO, GBM) sowie deren Auftragnehmer eine Selbstverpflichtung hinsichtlich der Einschränkung oder Veränderung der Einsatzzeiten von Laubbläsern in Offenbach möglich ist, die über die gesetzlichen Bestimmungen der BImSCH hinausgeht und es soll sichergestellt werden, dass auch beauftragte externe Firmen nur tatsächlich lärmarme Geräte einsetzen. Angesichts der rasanten technischen Entwicklung soll auch der Frage nachgegangenen werden, ob und zu welchen Kosten und in welchem Zeitrahmen die derzeit eingesetzten Laubbläser sinnvoll durch neuere, noch leisere, beispielsweise akkubetriebene bzw. elektrische Geräte, ersetzbar sind.

Den GRÜNEN liegt ein möglichst ungestörter Unterricht besonders am Herzen. „Der Laubbläsereinsatz sollte in der Umgebung von Schulen während der Unterrichtszeiten am Vormittag unterbleiben, ansonsten wird es den Schülerinnen und Schülern sehr schwer gemacht, konzentriert zu arbeiten“, stellt Peter Schneider, selbst von Beruf Lehrer, fest.

Im privaten Garten empfehlen die GRÜNEN gerätemäßig auch mal das Abrüsten in Erwägung zu ziehen. Beate Möller, Mitglied im Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen, berichtet von ihrer eigenen Erfahrung: „Unsere Eigentümergemeinschaft hat im Baum bestandenen Garten der Wohnanlage den Laubbläser abgeschafft. Seit der gute alte Rechen wieder über das Laub regiert, ist Ruhe eingekehrt und ein bisschen Bewegung schadet nicht.“.

Stadtverordnetenfraktion - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

Peter Schneider, Fraktionsvorsitzender

f.d.R. Edmund Flößer, Fraktionsgeschäftsführer

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