Der Fraktionsvorsitzende Peter Schneider: „Durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil wurde das informelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den staatlichen Institutionen gestärkt.“
Das Bundesverfassungsgericht betont, dass eine automatische Erfassung jeden treffen und damit einen Einschüchterungseffekt erzielen könnte. Die Unbefangenheit der Bürgerinnen und Bürger werde beeinträchtigt, wenn das Risiko des Daten-Missbrauchs ein Gefühl des Überwachtseins entstehen lasse. Damit wird deutlich, dass dieses Urteil weit über die serienmäßige Erfassung von PKW-Kennzeichen hinausgeht. Es kann auch Auswirkungen auf die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen haben.
„Die GRÜNE Fraktion möchte geprüft wissen, wie diese Auswirkungen auf die einzelnen Standorte der Videoüberwachungsanlagen in Offenbach aussehen könnten“, so Peter Schneider.
Die GRÜNE Fraktion schlägt deshalb vor, diese Punkte in Ruhe zu klären. „Wir werden mir unseren Koalitionspartnern SPD und FDP über eine Aussetzung der Videoüberwachung bis zur Klärung dieser Fragen reden“, teilt Peter Schneider abschließend mit.
Nach der Energiepreiskrise durch den Krieg in der Ukraine erleben wir derzeit erneut einen Preisschock bei den Öl- und Gaspreisen. Mit dem [...]
Von der Ungleichheit der Löhne über Partnerschaftsgewalt bis zur ungleich verteilten Sorgearbeit: Die Gleichberechtigung zwischen Frauen und [...]
Die Bundesregierung und Regierungskoalition von CDU, CSU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz will das Gebäudeenergiegesetz reformieren. [...]