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11.09.20 –
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin im Stuhle, Werte Kolleginnen und Kollegen,
Sie werden sich fragen, was wird sie noch sagen zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, zu dem sie schon so viel gesagt hat? Zunächst möchte ich meine Freude mit Ihnen teilen, dass der Abbruch des Gebäudes begonnen hat. So dass angestoßen ist, dass es insgesamt zu einer Verbesserung an dieser Stelle kommen kann. Und ich freue mich, dass es:
- nun ein Abbruch ohne Beeinträchtigung des Naturschutzes ist (Stichwort: Nistplätze und Fledermäuse)
- ein Abbruchvorhaben ist, bei dem sogar eine Umleitung für den Radverkehr vorgesehen ist
- großartige „Graffiti“ auf dem Bauzaun gibt, welche in Kooperation des Vorhabenträgers mit der HfG entstanden sind.
Ganz kurz möchte ich Ihre Konzentration auch noch mal auf drei Highlights für den westlichen Bebauungsplan (Teil A) -denn wir stimmen hier nicht über das Gebäude sondern über den Bebauungsplan ab – lenken. Und dies in ihrem Verhältnis zu dem ersten Bebauungsplanentwurf:
1. Besonders gut ist nun die Zurückverlegung der westlichen Grenze der Bebauung so dass ein Blickachse offen ist, auf das Gründerzeitgebäude („Die Weinkiste“) Ecke Ziegelstraße/ Schlossstraße
2. Der Bebauungsplan sieht vor, dass der Zugang zur S-Bahn so erhalten bleibt, dass es aller Voraussicht nach, nicht zu Problemen kommt mit der Bahn AG (so wie sie sicher beim letzten Entwurf eingetreten wären, mit erheblichen Verzögerungen für den Bauplan).
3. Einem Erschließungsplan, welcher eine Abstufung des Gebäudes zur Ziegelstraße vorsieht, so dass die Gebäudehöhen der „historischen“ Ziegelstraßenbebauung aufgenommen werden.
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