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03.09.12 –
Nach der Veröffentlichung des schriftlichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens liegen die höchstrichterlichen Argumente endlich allen beteiligten Akteuren vor. Die grüne Stadtverordnetenfraktion spricht sich für eine intensive Analyse durch die Stadt Offenbach aus und zieht eventuelle rechtliche Konsequenzen, etwa aufgrund der Siedlungsbeschränkung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, in Betracht.
„Ich freue mich, dass die Begründung des Urteils nun endlich vorliegt. Nach intensiver Prüfung durch die städtischen Gremien müssen die im Urteil angesprochenen Punkte des ab- und anschwellendem Fluglärms in den so genannten Nachtrandstunden auf ihre Verhältnismäßigkeit gründlich überprüft und der aktive Lärmschutz für Offenbach ausgebaut werden. Das nächtliche Flugverbot zwischen 23 Uhr und 5 Uhr muss strikt eingehalten und umgesetzt werden. Die Debatte ist nicht beendet, sie geht jetzt erst richtig los,“ ist sich Peter Schneider, Fraktionsvorsitzender der Offenbacher Grünen und ab September für den Flughafen zuständige Bürgermeister der Stadt Offenbach sicher.
Der Fraktionsvorsitzende der Offenbacher Grünen begrüßt in diesem Zusammenhang die heutige Ankündigung der Stadt Offenbach durch Stadtrat Paul-Gerhard Weiß (FDP), Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben. Die Stadt wird ihren Kurs, sich für ein tatsächliches Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr einzusetzen und einen maximalen aktiven Lärmschutz für die Bevölkerung zu fordern nicht verlassen. Des Weiteren setzen sich die Offenbacher Grünen für die Verlagerung innerdeutscher und vieler innereuropäischer Verkehrsbewegungen vom Flugzeug auf die Schiene, eine Verteuerung und ein Verbot des Betriebes alter, besonders lauter Maschinen und eine Gestaltung aller An- und Abflugrouten und -verfahren nach dem Prinzip der größtmöglichen Lärmvermeidung ein.
„Die Leipziger Richter fordern in ihrer Urteilsbegründung ein klares Lärmschutzkonzept des Frankfurter Flughafens, das trotz erlaubter 133 Flüge in den Nachtrandstunden von 22-23 Uhr und von 5-6 Uhr die Verhältnismäßigkeit mit den berechtigten Interessen der Bevölkerung auf Nachtruhe zu berücksichtigen ist. Die Landesregierung muss deshalb ihr Konzept überprüfen und für den Flughafenbetreiber Fraport klare Vorgaben hinsichtlich geeigneter Maßnahmen installieren und diese konsequent durchsetzen. Es kann nicht sein, dass an einzelnen Tagen in den Nachtrandstunden Hochbetrieb auf den Start- und Landebahnen herrscht und das Leipziger Urteil zugunsten von wirtschaftlichen Interessen derart ausgehebelt wird,“ so Peter Schneider abschließend.
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