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25.10.12 –
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Teilhabe am gesellschaftlichen kulturellen Leben ist ein Menschenrecht. Kunst und Kultur treiben gesellschaftliche Entwicklungen voran, und darum ist es wichtig, jedem, unabhängig vom Einkommen, den Zugang zum kulturellen Leben zu ermöglichen.
Dies gilt insbesondere für junge Menschen, besonders im Hinblick auf die Tatsache, dass der Anteil von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf die Nutzung verschiedener kultureller Einrichtungen laut einer Reihe von Studien sehr niedrig ist. Zurückzuführen ist dies nicht zuletzt auf den finanziellen Faktor – viele Familien können sich einen Theater- oder Konzertbesuch schlichtweg nicht leisten.
Darum begrüßen wir den Antrag des Kinder- und Jugendparlaments zur Überprüfung, ob und wie eine Kulturcard für Kinder und Jugendliche in Offenbach realisiert werden kann.
Denkbar wären verschiedene Varianten einer Kulturcard, die in anderen Städten bereits erfolgreich praktiziert werden:
Ein erfolgreiches Modell stellt die sogenannte Kulturloge dar, das in Marburg als Pilotprojekt gestartet wurde und mittlerweile auch in anderen Städten, wie Berlin, Hamburg oder Gießen Anwendung findet. Das Prinzip ist einfach: Nicht verkaufte Eintrittskarten werden kostenlos von Kulturveranstaltern zur Verfügung gestellt und an Menschen mit niedrigem Einkommen vermittelt. Die Eintrittskarten werden dann beim Veranstalter hinterlegt und es muss vor Ort kein Nachweis der Bedürftigkeit vorgelegt werden, um eine Stigmatisierung zu vermeiden. Der Nachweis wird vorab von Mitarbeitern der Kulturloge, bzw. teilnehmenden sozialen Einrichtungen eingeholt. Genutzt wurde die Kulturloge bisher in Marburg von rund 1130 Menschen, seit 2010 wurden insgesamt 3300 Karten vermittelt.
Eine zweite Variante wäre die, die bereits von unserem Nachbar Frankfurt mit Erfolg durchgeführt wird und von der Bundesinitiative „Deutschland, Land der Ideen“ ausgezeichnet wurde. Der Verein „Kultur für alle“ vergibt einen Kulturpass in Form einer Karte, die dann an der Kasse der Veranstalter zum Nachweis der Bedürftigkeit vorgelegt wird. Als Eintrittsgeld wird lediglich ein symbolischer Euro fällig. Auch hier wird sowohl auf nicht verkaufte Eintrittskarten zurückgegriffen, als auch auf feste Freikartenkontingente der Veranstalter. Denkbar wäre auch eine Kooperation mit der bestehenden Karte in Frankfurt, bei der bereits eine Offenbacher Einrichtung (Haus der Stadtgeschichte) vertreten ist. Genutzt wird dieser Kulturpass in Frankfurt von rund 4000 Menschen.
Die Anwendung einer solchen Kulturcard kommt nicht nur den Besuchern zugute, sondern auch die Veranstalter berichten von positiven Erfahrungen: freie Plätze werden sinnvoll genutzt anstatt zu verfallen, neue Zielgruppen können gewonnen werden, die sonst keinen Zugang zu kulturellen Veranstaltungen finden und das Unternehmen kann sich gesellschaftlich engagiert zeigen.
Wichtig ist uns prüfen zu lassen, welche Kosten auf die Stadt zukommen würden, wobei sich diese auf den organisatorischen Aufwand und nicht den zu entrichtenden Eintritt beschränken würden, wenn wir eines der beschriebenen Modelle realisieren würden.
Sehr wichtig ist aus unserer Sicht außerdem, dass auf Aspekte von Diskriminierung eingegangen wird, um keine gegenteiligen Effekte zu erzeugen und damit einer Stigmatisierung vorgebeugt wird. Eine Verbindung von Sozialkarte (die für das Bildungs- und Teilhabepaket ausgegeben wird) und Kulturcard könnte aus unserer Sicht Abhilfe schaffen, so dass der Betroffene nicht zahllose Karten zum Nachweis seiner Bedürftigkeit benötigt.
Armut darf kein Hinderungsgrund zur Teilhabe am kulturellen Leben und kultureller Bildung sein, um bedürftigen Offenbacher Kindern eine Teilhabe zu ermöglichen sollten wir alle dem vorliegenden Antrag zustimmen und damit ermöglichen, dass die Einführung einer Kulturcard überprüft wird.
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