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23.02.12 –
Als falsches Signal kritisiert die Stadtverordnetenfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen in Offenbach die gestern bekannt gewordene Resolution der Fluglärmkommission, in der lediglich für die Zeit von 23:00 – 05:00 Uhr ein absolutes Flugverbot gefordert wird.
„Die Stadt Offenbach fordert seit vielen Jahren ein Nachflugverbot in der gesetzlichen Nacht, also in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr. An dieser Forderung halten wir unverändert fest. Auf dem Hintergrund der vom Umweltbundesamt vorgelegten Auswertung zahlreicher Studien, die eindeutig einen direkten Zusammenhang zwischen Fluglärm und gesundheitlichen Schäden belegen, ist es für mich völlig unverständlich, dass die vom Umweltbundesamt selbst als zwingend angesehene Forderung nach einem 8-stündigen Nachtflugverbot von den in der Fluglärmkommission vertretenen Anrainerkommunen nicht übernommen wurde. Hier haben wohl parteipolitische Rücksichten auf die Interessen der Fraport AG und der Fluglinien den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung in den Hintergrund treten lasse.“, so Peter Schneider, Fraktionsvorsitzender der Grünen in Offenbach.
Er hält auch aus ökonomischer Sicht die Resolution für kurzsichtig: „Das Argument der wirtschaftlichen Notwendigkeit von Nachtflügen in den sogenannten Randstunden gilt nur eingeschränkt. Nur wenn man die wirtschaftliche Prosperität der Region auf die Interessen der Flughafenbetreiber und –nutzer reduziert, kann man zu einer solchen Einschätzung kommen. Die vom Umweltbundesamt genannten Folgekosten im Zusammenhang mit den steigenden Zahlen bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Depressionen, die sich in einem Zeitraum von 10 Jahren auf 400 Mio. EURO summieren, sprechen da eine deutliche Sprache, gesamtgesellschaftlich gesehen werden hier Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt, die durch den Gewerbebetrieb Flughafen verursacht sind.“
Schneider verweist auch darauf, dass die von der Fraport AG betonte absolute Notwendigkeit von Flügen in den sog. Randstunden mit größter Skepsis zu betrachten sei: „Als gerichtlich das Nachtflugverbot von 23:00 – 05:00 Uhr verhängt wurde, glaubte man bei Lektüre der Stellungnahmen von Fraport und Lufthansa das Ende der Luftfahrt in Frankfurt nahe: Da wurden Frachtflugzeuge in Köln zwischengeparkt, der Untergang der Rhein-Main-Region schien nahe. Ein paar Wochen später erlebten wir, dass mit dem Sommerflugplan doch alles reibungslos funktioniert – welch Wunder! Ich bin fest davon überzeugt, dass wir ein solches wunder wieder erleben werden, wenn in der gesetzlichen Nacht von 22:00 – 06:00 Uhr am Himmel wieder das eintritt, was die Bevölkerung für ihre Gesundheit braucht: Ruhe.“
Peter Schneider hegt durchaus Hoffnung, dass der Verwaltungsgerichtshof in Leipzig zu dem Ergebnis kommen wird, dass die Rechtsmeinung der Stadt Offenbach fundiert ist: Es muss ein Nachtflugverbot von 22:00 – 06:00 Uhr verhängt werden, zudem muss die Raumverträglichkeit der Planfeststellung für die Landebahn Nord-West verneint werden.
„Wenn dies geschehen ist, wird auch die Zeit dafür reif sein, dass sich alle Verantwortlichen zusammensetzen und miteinander vereinbaren, wie der Flughafen Frankfurt tatsächlich raumverträglich betrieben werden kann. Niemand will hier jemanden verteufeln, die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens ist uns allen bewusst. Die Abwägung der unterschiedlichen Interessen ist aber in der sogenannten Mediation nicht gut gelungen. Vor allem der Gesundheitsschutz für die Bevölkerung muss anders gewichtet werden. Die Fluglärmkommission als beratendes Gremium ohne jede Entscheidungsbefugnis hat sich erneut als zahnloser Tiger erwiesen. Der VGH und die Hessische Landesregierung haben es in der Hand, zum Wohle der Menschen zu agieren. Bei letzterer bin ich aber wenig hoffnungsfroh, da fehlt der überfällige Regierungswechsel.“, so Peter Schneider abschließend.
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