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03.12.18 –
Rede zur Neubebauung des Toys R Us-Geländes (Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 650) von Sybille Schumann im Stadtparlament
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
heute fassen wir einen weiteren Beschluss, um den Weg frei zu machen für den Neubau eines Gebäudes im Herzen Offenbachs, direkt am Markplatz. Den meisten bekannt als das Toy R Us Gebäude – auch wenn der Spielzeug-Discounter darin bereits nicht mehr existiert. Um Baurecht zu schaffen für das neue Projekt wird ein vorhabensbezogener Bebauungsplan erstellt. Der Aufstellungsbeschluss wurde von uns gemeinsam verabschiedet, nun befassen wir uns mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung, so dass für dieses Herzstück im Frühjahr -ebenfalls von uns- und ohne Verzögerungen der Satzungsbeschluss erfolgen kann.
Nun legen wir zu der vorgelegten Entwurf einen Ergänzungsantrag vor, und der ein oder die andere werden sich gefragt haben – was soll dies schon wieder, sollen hier unnötige Steine in den Weg gelegt werden oder irgendwann ist auch mal Schluss.
Eines möchte ich klar stellen: Es geht nicht um Änderungen oder neue Inhalte sondern eben um die Klarstellung von abgestimmten Inhalten zur Aufnahme in den noch bevorstehenden Satzungsbeschluss. Der mit dem Satzungsbeschluss dann in Kraft tretende Bebauungsplan legt nämlich rechtlich fest, was auf dem Grundstück unter welchen Maßgaben zu realisieren ist. Aus unserer Sicht bestand hier eine Lücke in der Darstellung, welche bis zum Satzungsbeschluss behoben werden soll.
Das umfasst im besonderen die Stellplätze, welche neben einer Örtlichkeit auch einer Zuwegung bedürfen – allgemein im Baurecht als Erschließung bekannt. Was in diesem Falle für die KfZ-dargestellt ist, eine Lücke für die Fahrrad- und Pedelcabstellplätze und das ebenfalls hierfür zugesagt Parkhaus aber besteht. Stellen Sie sich vor, wie wird in Offenbach belacht werden, wenn ein möglicherweise nicht nutzbares Fahrradparkhaus erstellt wird.
Über die Wahrnehmung von Offenbach in Bezug auf die imaginäre oder tatsächliche Vermüllung brauche ich hier vermutlich nicht weiter zu referieren. Fakt ist, wir sollten vorausschauend denken, jegliche Risiken, welche mit Müll im öffentlichen Raum einher gehen könnten zu vermeiden. Und bei öffentlichen Müllaufstellflächen, welche sich praktisch auf dem öffentlichen Gehsteig befinden gibt es schon alleine das optische Müllcontainerrisiko. Und das im Zweifel 4 mal die Woche: Restmüll, Biomüll, Altpapier und Gelbe Tonne. Daher ist es (auch nach dem UPB) nur konsequent eine Regelung für den Vollservice – über den noch ausstehenden Durchführungsvertrag – zu erreichen.
Zuletzt möchte ich noch etwas zu der angestrebten PRÜFUNG eines möglichen Anteils von intensiv, also einer Bepflanzung auf einer Substratschicht von 30cm, zu begrünenden Dachflächen sagen. Denn die 80% extensiv zu begrünenden Dachflächen sind gesetzt.
In Bezug auf die Lage der Liegenschaft, nämlich in einem Gebiet intensiver Wärmebelastung, sollte noch einmal darüber nachgedacht werden, ob und wenn ja in welchem Umfange dies möglich ist.
Zum anderen würde ein Anteil an intensiver Dachbegrünung großartig zu einem qualitativ hochwertigen Gebäude passen und zu einer Steigerung der Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner in diesem Gebäude beitragen.
Ich bitte daher um Zustimmung zu allen Punkten in diesem Ergänzungsantrag.
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