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22.06.17 –
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren,
„Verdrängungstendenzen im Nordend stoppen, indem Luxussanierungen und andere bauliche Maßnahmen genehmigungsbedürftig werden“, das klingt in grünen Ohren nicht völlig verkehrt. Und ganz daneben ist es sicherlich auch nicht. Aber so einfach ist es nicht.
Nicht alles was gut klingt, ist machbar und durchdacht. Und bei den Linken haben wir manchmal den Eindruck geht es vor allem darum, dass es gut klingt. Um für diesen Antrag zu stimmen, fehlen uns schlicht noch zu viele Informationen. Daher sind meine Fraktion und ich zu dem Schluss gekommen, dass diese Satzung für Offenbach derzeit keinen Sinn macht.
Als erstes fehlt uns in Ihrem Antrag vor allen Dingen, eine Aufstellung nach welchen Kriterien diese Satzung erstellt werden soll, es gibt zwar die Nürnberger Kriterien, aber die sind auf keinen Fall auf Offenbach übertragbar. Im Baugesetzbuch, das Grundlage für eine solche Satzung wäre, stehen nur so unbestimmte Rechtsbegriffe wie „soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung" und „Erhaltungswürdigkeit aus städtebaulichen Gründen.
Weiterhin schreiben Sie in Ihrem Antrag, dass es in anderen Städten Milieuschutzsatzungen gibt, Frankfurt zum Beispiel. Aber gerade in unserer Nachbarstadt hat sich gezeigt, dass für eine solche Milieuschutzsatzung hohe Hürden vorliegen. Die Frankfurter hatten Gebiete ausgesucht und mussten nach einer Voruntersuchung die Hälfte aller Flächen wieder rausnehmen. Weil – und das ist für Frankfurt ja erstmal verblüffend – eine übermäßige Aufwertung und Verdrängung der bisherigen Bevölkerung nicht ausreichend nachweisbar war oder weil keine schutzwürdige Wohnnutzung festgestellt werden konnte. Das zeigt, dass diese Satzung in der Praxis nicht ganz so einfach umzusetzen ist.
Auch ist die Satzung kein Ersatz für individuellen Mieterschutz. Ebenso wenig kann sie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verhindern. Es kann vorkommen, dass einzelne Mieter aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen dennoch verdrängt werden, da die Erhaltungssatzung nur dem Schutz der gebietlichen sozialen Zusammensetzung der Bevölkerung dienen kann.
Was uns im Antrag auch noch fehlt, sind sowas wie Referenzen auf die Bezug genommen werden kann, d.h. was ist der aktuelle Ist-Stand der Bevölkerungsstruktur und wohin soll die Entwicklung gehen. Alles so lassen, wie es ist, kann und wird nicht unsere Maxime sein. Das zeigt: Es braucht sehr viel mehr Wissen um eine solche Satzung zu erlassen und rechtssicher sollte sie auch sein. Aber dafür wären Voruntersuchungen nötig.
Nun haben wir am vergangenen Montag im Ausschuss HFB einige Antworten aus Amt 60 erhalten. Darin wird auch klar, dass eine Milieuschutzsatzung eine Maßnahme des Programms „Soziale Stadt“ sein kann – aber erst nach einer vertieften Bestandsanalyse, die wir jetzt noch nicht haben. Ich bin ziemlich sicher, dass wir in das Programm aufgenommen werden und wir sollten dem nicht vorgreifen, sondern ein Konzept aus einem Guss für das Nordend entwickeln. Wenn es soweit ist, können wir gerne neu darüber diskutieren.
Aber diesen Antrag werden wir ablehnen.
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