
21.08.17 –
Als „Sommerloch-Bericht“ erregte das Thema der in Offenbach strafbaren Beeren-Ernte vereinzelt Gemüter. Eine alte, aber de facto nicht durchgesetzte Formulierung in der Gefahrenabwehrverordnung verbietet derzeit das Ernten von Früchten, die auf öffentlichen Flächen stehen. Gefahr erkannt, Gefahr verbannt, dachte sich die LINKE und formulierte hieraus einen Antrag, der das unsinnige Verbot aus der Verordnung streichen will. Doch die Gründlichkeit der Grünen kommt auch bei diesem Thema zum Tragen. Beim Durchlesen sei man zur Auffassung gekommen, dass darin durchaus noch weitere nicht mehr zeitgemäße Verbote zu finden seien. Ein Beispiel sei das Verbot Abfalleimer zu durchsuchen oder das Gebot Hunde von jeglichen (!) Rasenflächen und Anpflanzungen fern zu halten.
Aufgrund dessen bringt die Koalition in der nächsten Stadtverordnetenversammlung einen Änderungsantrag ein, in dem der Magistrat aufgefordert wird, die Gefahrenabwehrverordnung zu entrümpeln und an heutige Gegebenheiten anzupassen.
„Dass Essbares offiziell geerntet werden darf, ist ein gutes Signal an Initiativen wie die ‚Essbare Stadt‘, auch wenn diese Regel in den letzten Jahren weder befolgt noch geahndet wurde,“ erklärt Ursula Richter, Fraktionsvorsitzende der Grünen zu dem Thema. Essbares verfaulen zu lassen, sei eine Ressourcenverschwendung, wie sie nur in reichen Ländern passieren würde, so Richter abschließend.
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Arbeitskreis Soziales
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