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19.02.13 –
Aus Sicht der grünen Stadtverordnetenfraktion schadet der von der schwarz-gelben Landesregierung vorgelegte und zum 1.1.2014 in Kraft tretende Entwurf des hessischen Kinderfördergesetzes der Qualität der Kinderbetreuung in Offenbach. Gerade vor dem Hintergrund des in Offenbach prognostizierten steigenden Erziehungshilfebedarfes, des derzeit dramatischen Anstiegs der Zahl zuwandernder Kinder aus Rumänien und Bulgarien, des vorhandenen großen Bedarfes an Sprachförderung, der Bildungsferne vieler Offenbacher Familien und der hohen Geburtenraten in der komplex belasteten Kommune, ist es notwendig, dass das Land Hessen zukünftig ausreichend finanzielle Mittel, verteilt nach einem Sozialindex, für die Kinderbetreuung zur Verfügung stellen.
„Dass die schwarz-gelbe Landesregierung auf die große Herausforderung einer für Kinder und Eltern verlässlichen Kinderbetreuungspolitik mit einer Absenkung von Qualitätsstandards reagiert, ist ein Skandal! Wir fordern, dass die Landesregierung ihre zaghaften Versuche der Einführung eines Sozialindexes im Bereich der Schulen diesen auch auf den Erziehungsbereich ausdehnt“, so Susanne Schmitt, Fraktionsvorsitzende der Offenbacher Grünen zum vorgelegten Gesetzesentwurf.
Die bloße Erfüllung der jetzt gesetzlich verankerten Mindeststandards in der Kinderbetreuung wird in Zeiten finanzieller Sachzwänge und den Pflichten der Stadt Offenbach aus dem kommunalen Schutzschirm alternativlos sein. Die Möglichkeiten darüber hinaus gehender Förderung und das Reagieren auf die besonderen sozialen Bedingungen in der Erziehung werden aus Sicht der Offenbacher Grünen ohne ausreichend Unterstützung des Landes in Zukunft wohl noch schwieriger zu finanzieren sein.
Der vorgelegte Gesetzesentwurf sieht die Zulassung von bis zu 20 Prozent fachfremden Personals im Erziehungsbereich vor. Aus Sicht der Offenbacher Grünen ist dies nicht nur fachlich, sondern auch angesichts des Mangels an Erzieherinnen und Erziehern ein desaströses Signal. Die Wirkung einer derartigen Abwertung des Berufsbildes darf gerade vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an Erzieherinnen und Erziehern in Ballungsräumen nicht unterschätzt werden.
Auch sehen die Offenbacher Grünen die mögliche Erweiterung der Gruppengröße bei der Kleinkindbetreuung (U3) auf 16 Kinder, die Abkehr von der gruppenbezogenen Personalbemessung bei gleichzeitiger und ausschließlicher Orientierung an der höchstzulässigen Gruppengröße auf 25 Kinder und die Einführung von so genannten ergänzenden Pauschalen für eine verbesserte Förderung von Kinder mit erhöhtem Förderbedarf besonders kritisch.
„Insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen pädagogisch-fachlichen Empfehlungen und Standards in Studien der Bildungsforschung lehnen wir die geplante Neuregelung ab. Kinder benötigen in der Betreuungssituation eine feste Bindung und feste Bezugspunkte. Kinderbetreuung und -förderung darf nicht zu einer bloßen Verwahrung von Kindern verkommen!“, fordert Susanne Schmitt weiter.
„Die hessische Landesregierung muss ihren Gesetzesentwurf bezüglich der Qualität ihrer Kinderbetreuungspolitik deutlich nachbessern. Mit der Einführung eines Sozialindexes für den Kinderbetreuungsbereich der 1- bis 6-jährigen wird eine bedarfsgerechtere Zuweisungspraxis für mehr Chancengerechtigkeit für unsere Kinder in Ballungsräumen eingeführt. Das muss unser Ziel bleiben,“ so Susanne Schmitt abschließend.
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