Bundesteilhabegesetz - Der Weg ist der richtige

Rede von Ursula Richter zum Antrag von SPD und Linken "Land muss finanzielle Auswirkungen Bundesteilhabegesetz (BTHG) ausgleichen" im Offenbacher Stadtparlament Das BTHG hat den richtigen Weg gewählt, Leistungserbringer und Unterstützung sind jetzt personenorientiert und richten sich klar nach den Bedürfnissen der Einzelnen und wie sie leben. Die entscheidende Frage ist: Was braucht der Mensch, um gleichberechtigt und gleichwürdig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können? Welche Barrieren sind zu überwinden damit die Hilfebedürftigen inklusiv leben können. [mehr]

19.11.19 –

Rede von Ursula Richter zum Antrag von SPD und Linken "Land muss finanzielle Auswirkungen Bundesteilhabegesetz (BTHG) ausgleichen" im Offenbacher Stadtparlament

Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren,
das BTHG ist ein Bundesgesetz und damit ist erst mal der Bund für die Bereitstellung der Mittel zuständig. Der Bund hat nach Beschluss des Gesetzes Entlastung über einen erhöhten Umsatzsteueranteil der Länder, erhöhte kommunale Anteile an der Umsatzsteuer und eine erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft weitergegeben.
Und es hat den richtigen Weg gewählt, nämlich Leistungserbringer und Unterstützung sind jetzt personenorientiert und richten sich klar nach den Bedürfnissen der Einzelnen und wie sie leben. Die entscheidende Frage ist: Was braucht der Mensch, um gleichberechtigt und gleichwürdig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können? Welche Barrieren sind zu überwinden damit die Hilfebedürftigen inklusiv leben können.
Das ist ein inklusiver Weg, den vermutlich die meisten hier unterstützen! Umso personenbezogener die Hilfen, umso passgenauer das Angebot, umso wirtschaftlicher ist seine Umsetzung. Soweit so einig sind wir uns mit SPD und Linken.
Die Kosten für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes steigen. Auch durch eine andere Verteilung der Fallzahlen. Ca. 2,6 Millionen Euro Mehrkosten stehen uns ins Haus. Gründe sind unter anderem eine tarifliche Anpassung, die 2 Jahre ausgesetzt wurde. Und die Fallzahlen erhöhen sich immens und zwar nicht nur durch das BTHG.
Durch die Einführung des BTHG gibt es noch viele Unabwägbarkeiten, die auch in Zukunft Mehrkosten verursachen werden. Deshalb gibt es zur Evaluation der tatsächlichen Kostenveränderungen auf der Bundesebene eine Finanzuntersuchung die bis 2022 läuft und auf Hessischer Ebene wurde mit dem in § 12 eine Kostenevaluation aufgenommen. Dann wird man sehen ob und wo tatsächlich Mehrkosten entstanden sind.
Insofern bitte ich Sie den vorgelegten Antrag abzulehnen.

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