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21.06.12 –
Zunächst erhielt jeder der drei Experten die Gelegenheit, seine Position zum Urheberrecht darzulegen. Jan Philipp Albrecht, der als Gast aus Brüssel die weiteste Anreise gehabt hatte, machte den Anfang, indem er die Hintergründe der Gesetzesvorlage ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement, zu deutsch: Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen) erläuterte. Das Internet habe den Medienkonsum vor einigen Jahren revolutioniert. Gegenüber dem klar geregelten Kauf einer Schallplatte stelle das Herunterladen von Medien oder das digitale Kaufen von Büchern, Bildern oder Musikstücken eine Herausforderung für das Urheberrecht dar. Der Hintergrund der ACTA-Debatte sei nur einer kleinen Gruppe von Fachleuten bekannt, obwohl das Thema zur Zeit Tausende auf die Straße treibe, wie später am Abend von Kai Schmidt festgestellt wurde. Über 100.000 seien seinen Informationen nach in 50 deutschen Städten wegen ACTA auf die Straße gegangen, auch in Polen und Slowenien habe es Massenproteste gegen die Gesetzesinitiative gegeben.
Jan Philipp Albrecht sieht den Anfang der Debatte in einer Aufklärungskampagne der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA, die vor einigen Jahren mit der Fernsehkampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ Tausende Nutzer von Musik pauschal kriminalisiert habe. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten viele Jugendliche privat ihre Musik im Internet getauscht. Plötzlich aber seien sie von der Polizei verfolgt und juristisch abgemahnt worden. Die Reaktion der meisten User habe darin bestanden, dass sich die Tauschtätigkeit eher noch verstärkt habe, diesmal jedoch durch das Filmportal youtube. Dies habe gezeigt, dass das Tauschen von Musik und Filmen, dem möglicherweise bald Tauschbörsen für e-books folgen werden, inzwischen einen so hohen Stellenwert habe, dass es auch durch Kriminalisierung nicht einfach wieder verschwinde. ACTA sei ein Versuch, dieser Tausch-Kultur Herr zu werden, so Jan Philipp Albrecht. Von wenigen Bürgern bemerkt, habe es bereits vor ACTA andere Gesetze gegeben, die den Tausch von geistigem Eigentum im Internet einschränken bzw. unterbinden sollten: die sogenannten „“Körbe-Gesetze“ (price cap regulation), die nacheinander in den Jahren 2004 – 2006 verabschiedet worden seien. So habe z.B. das zweite der „Körbe-Gesetze“ das Kopieren von Musik-CDs und den Austausch von Musik verboten. Auch in den Bereichen Buch, Film und Bild habe es ähnliche Einschränkungen zugungsten der Urheber gegeben. ACTA sei nur das 4. einer Reihe von internationalen Abkommen, die initiiert von der USA, seit den Siebzigerjahren versuchten, die Rechte von Erfindern und Urhebern zu stärken. Vorausgegangen seien die Handelsabkommen Berner Konvention (1980), GATT, TRIPS und WTO (1994). Damit habe die USA ursprünglich auf den Aufstieg der neuen Wirtschaftsmacht Japan reagieren wollen, der die Vereinigten Staaten zwang, sich von einem der weltgrößten Industrieproduzenten in den weltgrößten Lizenzgeber zu verwandeln. Um den gewünschten Schutz seiner Patente gewährleisten zu können, hätten die USA vor allem die europäischen Länder gedrängt, diese Abkommen zu unterzeichnen, obwohl es auf den ersten Blick eigentlich sinnvoller gewesen wäre, diese Verträge mit Ländern abzuschließen, die häufig gegen das Urheberrecht verstießen (Osteuropa, China, Indien). Die Vorgängerabkommen seien von 27 Staaten unterzeichnet worden (EU, USA, Kanada, Mexiko, Japan), hätten jedoch wenig bewirkt, weil Schwellenländer, die diese Abkommen nicht mitunterzeichnet hätten, weiterhin Produkpiraterie betreiben würden, Albrecht zufolge mit dem durchaus nachvollziehbaren Argument, sich die Lizenzgebühren sowieso nicht leisten zu können. In der EU sei vereinzelt hart gegen Urheberrechtsverletzungen vorgegangen worden: So habe die Justiz in Frankreich Usern, die dreimal wegen illegaler Downloads abgemahnt worden seien, für ein Jahr den Zugang zum Internet gesperrt. Entscheidend für den Schutz der amerikanischen Patente sei jedoch die Akzeptanz dieser verschärften Gesetze zum Schutz des Urheberrechts durch den Haupthandelspartner der USA, der Europäischen Union. Werde ACTA vom EU-Parlament in der Abstimmung am 3. Juli abgelehnt, so sei der Vorstoß der USA insgesamt gescheitert.
Nach Jan Philipp Albrecht ergriff Gregory Engels von der Offenbacher Piratenpartei die Gelegenheit, die Entstehungsgeschichte von ACTA noch einmal aus seiner Sicht zu erzählen. Er kritisierte, dass sowohl die Berner Konvention, als auch TRIPS unter höchst intransparenten Bedingungen zustande gekommen seien. Alle vorangegangenen Abkommen seien in geheimen Abstimmungen beschlossen worden. Als Grund für die Verschärfung des Urheberrechs sei der Öffentlichkeit gegenüber die Sorge um den Verbraucherschutz genannt worden: Der Kunde sollte sicher sein, eine Schweizer Uhr zu erhalten, wenn er eine kaufe. Oder er solle sicher sein können, dass die Medikamente, die er erworben habe, das Originalmedikament sei.
Engels nahm Bezug auf das von Albrecht geschilderte Beispiel der gesperrten französischen User. Ihm seien diese Fälle auch bekannt. Der Skandal bestünde darin, dass den beim illegalen Download Ertappten der Internetzugang ohne Anhörung vor einem Gericht gesperrt worden sei. Dies sei mit seinem Rechtsverständnis nicht vereinbar. Auch dass die europäischen Gesetze bereits jetzt die privaten Provider (Anbieter von Internetdiensten) zwinge, diese Verstöße zu registrieren und den Nutzer zu bestrafen, halte er für illegal. Mehrere Parlamentarier in Brüssel hätten auch erfolgreich gegen diese Praxis protestiert, sodass ACTA nun deutlich moderater formuliert, in seinem Maßnahmenkatalog jedoch nicht wirklich verändert worden sei. Daran erkenne man den großen Einfluss, den Lobbyisten derzeit versuchten auf dieses Gesetz zu nehmen. Somit bestehe das rechtliche Dilemma für Engels weiter.
Dann kam der Musikproduzent Andreas Lucas zu Wort. Dieser sagte, er selbst fände es schwierig, sich in der Urheberrechtsfrage eindeutig zu positionieren. Hier stecke die Tücke oft im Detail. Auf der einen Seite sei das Urheberrecht überlebenswichtig für viele Komponisten, auf der anderen Seite ließen sich die gravierenden Veränderungen im Konsumverhalten der Kunden nicht einfach ignorieren. Zunächst müsse man verstehen, dass nicht alle Maßnahmen, die zum Schutz des Urheberrechts unternommen würden, im Sinne aller Urheber seien. Es gebe jedoch bereits ein wirksames Urheberrecht, dessen Bestimmungen in der Regel ausreichen würden, um gezielten Verletzungen rechtlich zu begegnen. Er selbst stelle jedoch fest, dass das Unrechtsbewusstsein der Musikkonsumenten sehr stark abgenommen habe. Vor zehn Jahren noch sei es ehr eine Ausnahme gewesen, wenn jemand die Musik eines anderen für eigene Zwecke benutzt habe, ohne dafür zu zahlen, heute jedoch seien es sehr viele, die sich beim kostenlosen Gebrauch nichts mehr dächten. Auf der einen Seite habe sich eine smarte, neue Industrie mit neuen Geschäftsmodellen entwickelt, auf der anderen Seite sei genau dadurch die wirtschaftliche Existenz von vielen Urhebern im Moment tatsächlich ungesichert.
Theoretisch ermögliche das Internet einem Musiker in direkten Kontakt mit den Konsumenten seiner Musik zu treten; faktisch müsse er trotzdem noch diverse Mitarbeiter mit der Vermarktung seiner Stücke beschäftigen. In der Musik-Szene sei die Kriminalisierung der Konsumenten eigentlich nicht erwünscht, weil auch illegale User in der Regel Musikliebhaber und potentielle Kunden seien. Tatsächlich böten ihm die neuen Vermarktungsmöglichkeiten über Internetplattformen i-tunes oder amazon wenig Verbesserungen. Er erhalte pro verkauftem Album von i-tunes 2 Euro, bei amazon sogar nur 1,70 Euro, über stream-Portale würde sich seine Vergütung im Bereicht von Cents und damit im Promillebereich bewegen.
Kai Schmidt fragte die beiden Vertreter von Piraten und Grünen nach ihrer Einschätzung, was man mit einer geschenkten gebrannten CD tun müsse: sie vernichten?
Gregory Engels von den Piraten beruhigte Kai Schmidt, indem er ausführte, das deutsche Urheberrecht erlaube es nach wie vor, eine gekaufte CD für Freunde zu kopieren (nicht-kommerzielle Verbreitung, beschränkt auf ca. 5 Exemplare). Allerdings dürfe, falls vorhanden, der Kopierschutz der CD nicht außer Kraft gesetzt werden, dies sei dann rechtlich gesehen ein krimineller Akt.
Seines Wissens gingen die Urheberrechtsabgaben über die Verwertungsgesellschaft GEMA nach dem Kauf einer CD direkt an die Urheber. Die GEMA habe kürzlich die pauschale Abgabe pro verkauften USB-Stick um 1250 % erhöht. Dies sei völlig unangemessen.
Kai Schmidt bat Gregory Engels aus der Sicht der Piraten konkrete Verbesserungsvorschläge zum Urheberrecht zu nennen. Engels antwortete, im Vergleich zur Pirateninternationale sei die Position der deutschen Sektion sehr moderat. Diese habe in einer Liste 88 Vorschlägen gesammelt, darunter die Idee, dass 25 Jahre nach dem Verkauf das Copyright eines Werkes wieder an den Urheber zurückgehen solle. Zehn Jahre nach dem Tod des Urhebers solle das Werk allerdings frei verfügbar sein. Ergäben sich neue Verwertungsmöglichkeiten wie z.B. aktuell die BlueRay-Versionen von Filmen müsste über die Recht neu mit dem Autor verhandelt werden.
Schmidt, der mehrere Jahre bei der Verwertungsfirma shopmusic tätig war, berichtete, aktuell sei das Copyright vieler Musikstücke noch nach Jahrzehnten im Besitz der Familie des Künstlers.
Jan Philipp Albrecht antwortete auf Schmidts Frage mit der Feststellung, bei den Grünen werde bereits seit zehn Jahren über diese Fragen gestritten. Die Grünen favorisierten einerseits eine „Kultur-Flatrate“, andererseits eine „Leermittelabgabe“, d.h. eine Abgabe auf leere Kassetten, CDs und auf den Internetzugang. Auch seiner Ansicht nach müssten die Verwertungsgesellschaften transparenter werden. Im Gegensatz zu den Piraten wollten die Grünen nicht, dass die Abgaben an die Künstler direkt ausgezahlt würden. Der Vorteil von Verwertungsgesellschaften bestehe aus Sicht der Grünen darin, dass durch das bestehende System auch kommerziell weniger erfolgreiche Künstler mitsubventioniert werden könnten. Weder die „Kultur-Flatrate“, noch die „Leermittelabgabe“ seien als Vergütung für die Künstler gedacht, sie sollten nur die Aktivitäten in der Grauzone von privaten Kopien auffangen. Albrecht sagte, aus seiner Sicht müsse man grundsätzlich zwischen zwei Bereichen unterscheiden: Es gebe einen kommerziellen Bereich, in dem mit Kunst Geld verdient werde. Dieser Bereich sei durch das „Urhebervertragsrecht“ klar geregelt. Z.B. verdiene die Firma google mit der online-Suche nach Bildern Geld, müsste also eigentlich den Künstlern, deren Bilder aufgerufen werden, eine Abgabe zahlen. Google jedoch behaupte, seine Suchmaschine zeige nicht die Bilder selbst, sondern nur Links zu diesen Bildern. Hier komme die Vergütung, die durch Werbung erwirtschaftet werde, also nicht den Künstlern, sondern ganz anderen Leuten zugute.
Es seien die Großindustrien, die im kommerziellen Bereich überproportional profitierten, incl. der Marketingindustrie. Hier müsse gesetzlich viel mehr geregelt werden. Diese Großkonzerne seien es auch, die die Urheberrechtsdebatte antrieben, nicht allerdings zum Nutzen der Kulturschaffenden. Diesen nämlich würden immer geringer werdende Honorare für ihre Arbeit geboten, während auf der anderen Seite Kunden gezwungen würden, per Click Waren zu kaufen, die sie eigentlich gar nicht kaufen wollten. So habe die Gesellschaft für Konsum in den letzten Jahren beobachtet, dass der private Konsum im Freizeitbereich kontinuierlich gestiegen sei, was die Frage aufwerfe, warum die Konsumenten einerseits so viel Geld ausgäben, es aber andererseits offentlich nicht für den legalen Konsum von Bildern, Büchern oder Musik täten. Albrecht meint, statt verzweifelt zu versuchen, den illegalen Konsum – der nur ein sehr begrenztes Segment umfasse, denn es würden ja weiterhin künstlerische Produkte legal verkauft – zu unterbinden, solle stattdessen der Service in den legalen Verkaufsstellen verbessert werden. Da Raubkopierer häufig im Ausland säßen, sei es zudem schwierig, sie strafrechtlich zu belangen.
Kai Schmidt bat um Konkretisierung der geplanten Verbesserungen. Wie solle das Ganze aussehen? Werde bei der „Kultur-Flatrate“ das Nutzerverhalten überwacht? Wären neue Systeme wie spotify, utify oder simfy für die Musiker ein vernünftiger Weg?
Andreas Lucas antwortete mit einem klaren „jein“: Letzteres hänge vom Vergütungsniveau ab. Die großen Verwertungsgesellschaften seien eigentlich nichts anderes als Inkasso-Unternehmen, deren Aufgabe es sei, für die Künstler Geld einzutreiben. Das Problem der GEMA sei, dass sie in Deutschland eine Monopolstellung einnehme und damit häufig nicht flexibel genug reagieren könne. Seiner Ansicht nach müssten mit den Betreibern der Datenautobahnen, mit denjenigen, die das Netz betreiben, verbindliche Verträge abgeschlossen werden. Das habe bisher leider nicht funktioniert. „Kultur-Flat“ klinge schön, sei aber eine Frage der Umsetzung, die Entlohnung würde sich wahrscheinlich auch nur im symbolischen Bereich bewegen.
Der Schlüssel, nach dem die GEMA jährlich die eingenommenen Tantiemen verteile, sei sehr kompliziert. Jedes Jahr werde auf der Hauptversammlung der GEMA heftig über Reformen gestritten, viele Verbesserungsvorschläge blieben leider im Ansatz stecken. Seiner Erfahrung nach sei das Abrechnungsverfahren aufgrund seiner Komplexität nicht so ohne weiteres automatisierbar.
Gregory Engels reagierte auf diese Information mit der Bemerkung, ihn als Konsument interessierten diese Schwierigkeiten gar nicht. Er wolle einfach bestimmte Produkte wie aktuelle amerikanische Fernsehserien oder neu erschienen Film-Musiken konsumieren, die leider im Bereich der GEMA gar nicht oder erst mit großer Verspätung angeboten würden, so dass er gezwungen sei, auf illegale Homepages zurückzugreifen. Seiner Erfahrung nach würden User, die viel herunterladen würden, auch viel im Netz kaufen.
Darüber hinaus verstehe er die Klage von Andreas Lucas, von den neuen Geschäftsmodellen könne ein Musiker nicht leben, nicht. Seines Wissens nach zahle i-tunes 70 % seiner Erträge an den aus, der die Musik eingestellt habe. Was solle also einen Musiker davon abhalten, auf diese Weise seine eigene Musik kostengünstig zu vermarkten?
Kai Schmidt und Andreas Lucas widersprachen beide der Behauptung, i-tunes zahle 70 % der Einnahmen an die Urheber aus. In der Regel ginge ein Teil des Gewinns an den Verleger des Künstlers, die Höhe der abgeführten Tantiemen richte sich nach dem individuellen Vertrag.
Lucas sagte, einerseits bewundere er die Geschäftsidee von spotify und simfy, andererseits jedoch seien sie für ihn Mitglieder der sogenannten „Content Mafia“, zu der er Firmen wie youtube und apple zählen würde. Diese Großkonzerne verbreiteten ein Geschäftsmodell, das nach dem Grundsatz „wenn bezahlen, dann möglichst wenig“ funktioniere. Zwar sei es richtig, dass man bei spotify, wenn man ein Album mehrmals höre, auch mehrmals dafür zahlen müsse, allerdings sei auch nach mehrmaligem Hören die Entlohnung für den Künstler winzig.
Illegale User in der Minderheit
Kai Schmidt fragte, was in Zukunft mit illegalen Anbietern geschehen solle. Werde ACTA nicht doch gebraucht?
Jan Philipp Albrecht verneinte diese Frage entschieden. Es sei seiner Ansicht nach eine Glaubensfrage, ob private User in Zukunft bei guten Angeboten zahlen werden. Man mache aber bereits jetzt die Erfahrung, dass eine Reihe von Usern zahle, obwohl Dienste oder Produkte auch kosten im Netz zu haben seien (Kai Schmidt erwähnte, dass nach wie vor 70 % des Umsatzes der Musikindustrie mit dem Verkauf von CDs erwirtschaftet werde.). Die entscheidende Frage für Albrecht sei, ob ein Bezahldienst eine angemessene Entlohnung der Künstler gewährleisten würde. In einer freiheitlichen Gesellschaft werde es niemals möglich sein, alle Internet-Nutzer vollständig zu kontrollieren und dies sei seiner Meinung auch gut so. Für die großen Konzerne müsse jedoch gelten, dass sie den Künstlern die Abgaben zahlen.
Albrecht sagte, vielen Usern falle es schwer, die Wandlung, die Firmen wie google nach ihrem Börsengang vom individuellen Start-Up zum profitorientierten Konzern durchgemacht hätten, nachzuvollziehen. Youtube zum Beispiel sei profitabel geworden durch das Betreiben einer Plattform, die illegalen Tausch ermöglichte, was der Firma hohe Werbeeinnahmen beschert habe.
Die Forderung, auch die mächtigen Netzfirmen müssten die Urheber entsprechend dem Gesetz entlohnen, bedeute aber nicht, dass alles Geld, was im Internet verdient werde, allein den Urhebern zustehe.
Die Podiumsdiskussion endete mit einer lebhaften Debatte darüber, wie man das Unrechtsbewusstsein von Internetnutzern, die ohne an die Urheber zu zahlen, deren Produkte herunterladen, aktivieren könnte. An dieser Debatte beteiligten sich auch ein Großteil der Zuschauer. Einer der Anwesenden bemerkte zum Abschluss treffend, eigentlich beinhalte ACTA ja drei Fragestellungen: 1. Wie Künstler im digitalen Zeitalter angemessen entlohnt werden könnten, 2. wie Nutzer weiterhin privat ohne Urheberrechtsverletzungen Musik und Texte tauschen könnten und 3. wie mit illegalen Inhalten im Netz umgegangen werden sollte.
S.Völpel
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