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15.06.18 –
Sehr geehrter Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,
ich finde, es kann nicht sein, dass es Leute zu ihrem Geschäftsmodell machen, in Ballungsräumen mit knappem Wohnraum Wohnungen anzumieten und dann über Onlineplattformen als Ferienwohnungen dauerhaft dem Mietmarkt zu entziehen. Wenn es solche Auswüchse des Plattformkapitalismus in nennenswerter Form bei uns gibt, dann müssen wir da was tun. Ich gebe auch unumwunden zu, eine Wohnraumsatzung ist für uns GRÜNE eine denkbare Option, solchen Geschäftsmodellen einen Riegel vorzuschieben und deshalb standen wir dem Vorschlag der SPD erstmal offen gegenüber. Aber an diesem Punkt machte ich die Erfahrung, dass so eine Koalition, die ein politisch sehr breites Spektrum umfasst, dadurch nicht automatisch problematisch ist, sondern auch die Möglichkeit bietet, ein breites Spektrum an Perspektiven kennenzulernen und zu diskutieren. In diesem Fall war es die einfache Anmerkung eines Koalitionspartners, dass man dort kein Problem sähe. Das brachte uns zum Nachdenken. Kurz: Nach diesem Einwurf waren wir uns auch nicht mehr so sicher, ob dort tatsächlich ein Problem besteht, das mit einem so mächtigen Werkzeug wie einer Satzung bearbeitet werden muss.
Daher war es für uns das naheliegende, erst einmal die Faktenbasis zu klären. Denn inwiefern die Angebote, die sich auf den Plattformen finden, tatsächlich gewerbsmäßig Vermietende sind, die Wohnraum dauerhaft dem Markt entziehen, wissen wir nicht. Und selbst, wenn wir wissen, dass in Offenbach fünf Gewerbe in diesem Bereich angezeigt sind, wissen wir nicht, ob diese Gewerbetreibenden Objekte in Offenbach bewirtschaften, oder ob Gewerbetreibende mit Wohnsitz anderswo solche Objekte hier gewerblich bewirtschaften. Da es ein Dunkelfeld ist, wissen wir am Ende natürlich auch nicht, wie viele Objekte gewerblich vermietet werden, ohne dass sie angezeigt werden, wie vom Gesetzgeber verlangt. Wenn man mal bei AirBnB reinschaut, dann kriegt man für Offenbach so um die 200 Ergebnisse. Filtert man dann nach „ganzer Wohnung“, kommt man auf 87. Ein Teil davon wird offensichtlich gewerblich vermietet. Ein anderer wird von Menschen, die viel unterwegs sind, in Abwesenheitszeiten vermietet. Bei einem Teil ist das nicht klar.
Um das zusammenzufassen. Bei AirBnB sprechen wir über eine Fallzahl zwischen 0 und 87, wobei die Fälle tatsächlicher Zweckentfremdung dann irgendwo in der Mitte liegen dürften. Aber wir wissen es eben nicht genau und haben ja auch nicht andere Plattformen geprüft. Deshalb soll der Magistrat das tun und uns berichten, ob wir ein relevantes Problem haben und wie man dem abhelfen kann. Vielleicht gibt es ja noch andere Hebel als eine Satzung, deren praktische Anwendung dann mit jeder Menge Abgrenzungsfragen und Unschärfen gespickt sein dürfte, die die Verwaltung vor einige Probleme stellen könnten. Wir wissen um die Ambivalenz der SharingÖkonomie. Im Sinne der Erfindung können Sharing-Plattformen Menschen zusammenbringen und helfen Ressourcen effizienter zu nutzen. Das finden wir gut und unterstützenswert. Je nach Marktlage und auch staatlicher nicht-Bereitschaft zu reagieren und zu regulieren, kann es aber auch zu Fehlentwicklungen kommen, die in ihrer Extremform schon mal unschön zutreffend als „Neoliberalismus auf Steroiden“ beschrieben wurden. Das wollen wir nicht in Offenbach, und ich bin mir sicher, unsere Koalitionspartner wollen das auch nicht. Aber wir wollen eben auch nicht die guten Ansätze und Ideen hinter der Sharing-Wirtschaft abwürgen und diejenigen, die ihre Räume in Abwesenheit weitervermieten verunsichern oder davon abbringen.
Wir wollen auch nicht, dass die Verwaltung auf rechtlich dünnem Eis eine intensive Daueraufgabe darin findet, abzugrenzen, ob jemand nun sein eigenes Vermögen schlicht nutzt oder verwaltet, oder ob er es gewerblich dauervermietet.
Entsprechend behalten wir das Thema im Auge und werden auch im Zweifel Maßnahmen vorantreiben, um negative Entwicklungen frühzeitig zu unterbinden. Unser Antrag ist als Grundlage dafür geeignet, weil er das Thema vom Bauchgefühl wegbringt und an die Realität koppelt und die dürfte sich dann irgendwo zwischen 0 und 87 bewegen! Bei der Verwaltung möchten wir anregen, dass sie den Prüfauftrag gerade in den Fällen, in denen es sich vermutlich um gewerbliche Vermietungen handelt sehr ernsthaft ausführt und vielleicht auch mal mit den Vermietenden Kontakt aufnimmt und nachfragt, ob eine Gewerbeanmeldung vorliegt und Steuern entrichtet werden.
Vielleicht reicht auch das schon aus, um einige Anbietende von ihrem steuerfrei-Geschäftsmodell abzubringen. Noch kurz einige Worte an die Antragstellenden des Ursprungsantrags: Seien Sie sich sicher: Wir GRÜNE nehmen das Thema Mietentwicklung und Wohnungsmarkt sehr ernst und nach Abwägung der Situation ist für uns in diesem Fall klar: Der Handlungsdruck ist nicht so groß, dass wir sofort eine Satzung brauchen. Und ja, es stimmt, in Frankfurt gibt es jetzt eine solche Satzung und für Frankfurt ist das denke ich auch sinnvoll. Aber wir alle wissen ja: Offenbach ist nicht Frankfurt --- und das ist auch gut so.
Ich habe es schon mal früher gesagt und ich wiederhole es gerne sooft es nötig ist: Bitte nehmen Sie bei der Debatte um solche Anträge Abstand von populistischen Skandalisierungen, weil damit helfen wir niemandem. Lassen Sie uns zusammen doch seriös die Lage analysieren und dann schauen, was zu tun ist. Sollte die Prüfung der Situation ergeben, dass aktuell Handlungsbedarf besteht oder sollte sich das Angebot solcher Wohnungen ändern, werden wir über Mittel und Wege nochmal sprechen müssen. Vielleicht können wir dann auch Erfahrungen nutzen, die die Frankfurter mit ihrer Satzung jetzt machen. Unser Änderungsantrag zeigt in dieser Situation den richtigen Weg. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
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