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17.11.16 –
Sehr verehrte Stadtverordnete Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
danke für das Wort.
Es wird niemanden überraschen, dass wir Grünen überzeugt sind von dem von der Koalition eingebrachten Änderungsantrag zu „Tempo 30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen“. Der Änderungs-Antrag löst nicht nur einen Antrag ab, der sicherlich zum Wohle der Offenbacher*innen im Grunde gut ist und in den Grundzügen auch mit einem gleichen Ziel - nämlich dem nächtlichem Lärmschutz - vereinbar, aber eben juristisch schwierig, wie Herr Bryzinski erläuterte. Sondern dieser Antrag ist einfach gut, weil er mehr will.
In einigen wenigen Worten möchte ich dies darstellen
1. Er steht für planvolles Vorgehen. Erst wenn klar ist, wie das neue Verkehrsführungskonzept aussieht, an dem die Verwaltung aktuell arbeitet, und wenn Prognosen für Verkehrsdichten bestehen, macht es Sinn, die Hauptverkehrsstraßen auszuweisen, auf denen eine nächtliche Lärmreduzierung getestet werden soll. Es ist ganz wichtig, dass hier die Hauptkriterien die Anwohnerdichte und die entsprechende Belastung der Anwohner*innen sind. Das Hauptanliegen ist der Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Lärm und somit darf man nicht ausschließlich auf geringe Geschwindigkeiten, hier Tempo 30, setzen, sondern muss diese Maßnahmen unbedingt an die Verstetigung des Verkehrsflusses koppeln. Denn wer mag -besonders nachts - das Geräusch des bremsenden, wartenden oder gar stark beschleunigenden motorisierten Verkehrs an der roten Ampel vor dem Haus?
2. Zentral für die Verbesserung der Lebensqualität in Offenbach sind zwei Pläne. Zum einen der Luftreinhalteplan, zum anderen der Lärmaktionsplan. Daher ist es unabdingbar, verkehrliche Maßnahmen mit den Zielen dieser Pläne in Einklang zu bringen.
3. Wir wollen mehr. Wir wollen bereits jetzt beschließen, dass die Testphasen auf den (gemäß des im Antrag beschriebenen Verfahrens) ausgesuchten Straßenabschnitten beantragt und durchgeführt werden. Dann können die Ergebnisse in einen Stadtverordnetenbeschluss zur Einführung der nächtlichen Lärmminderungsphasen münden, so dass die lärmgeplagten Bürger*innen und besonders Kinder gegebenenfalls schnell von der Lärmminderung profitieren können, und nachts mehr Ruhe finden.
4. Unabhängig hiervon soll bereits jetzt begonnen werden, grundsätzlich zu prüfen wie die Verkehrssicherheit vor Schulen, Kitas, Altenwohnanlagen und stark frequentierten Gebäuden erhöht werden kann. Das hier keine Verknüpfung des Tempos mit dem nächtlichem Lärmschutz vorliegt, ist klar aus dem Antrag ersichtlich. Dennoch kann hier für die Erhöhung der Verkehrssicherheit nicht allein auf Tempo-30 Maßnahmen gesetzt werden. Im Sinne der Optimierung der Verkehrssicherheit muss man sich auch weiterer Maßnahmen, ggf. zusätzlich zu Tempo 30, wie z.B. Spielstraßen, Polder, Bedarfsampeln bedienen. Da sicherlich nicht alle Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden können, bedarf es zudem einer Priorisierung unter Einschätzung der Gefährdungslage.
Sehr verehrte Damen und Herren, ich bitte Sie alle um Ihre Zustimmung – auch die Linke bitte ich hierüber noch einmal kurz nachzudenken-, im Sinne einer erhöhten Verkehrssicherheit und eines verbesserten Lärmschutzes in der Nacht.
Vielen Dank!
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