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09.10.14 –
Deutschland droht ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission. Die Vorstufe dazu, eine Pilotanfrage, wurde bereits in die Wege geleitet. Grund ist die nicht genehmigte Überschreitung von seit 2010 geltenden Grenzwerten bei Luftschadstoffen. Betroffen sind 33 Ballungsräume, darunter auch der Rhein-Main-Raum mit Offenbach und seinen zu hohen Stickstoffdioxidbelastungen. Die Europäische Kommission fragt daher letztmals an, wann Deutschland die Grenzwerte einhalten wird und welche Maßnahmen dazu ergriffen werden.
„Offensichtlich ist die Europäische Kommission mit ihrer Geduld am Ende, die Deutschland mit immer neuen Anträgen auf Fristverlängerung seit 2010 strapaziert hat. Ein Vertragsverletzungsverfahren kann für Deutschland mit empfindlichen Geldstrafen enden. Es besteht also akuter Handlungsbedarf, zumal sich die Europäische Kommission auf Studien beruft, die für tausende Bürgerinnen und Bürger u.a. Erkrankungen der Atemwege als Folge der erhöhten Luftschadstoffwerte prognostizieren. Die Offenbacher Koalition aus SPD, Grünen und FW hat mit den jüngsten Beschlüssen klargestellt, dass sie ihren Teil zur Erfüllung der EU-Richtlinien beiträgt. Dazu gehört die Umweltzone genauso, wie die Förderung des Radverkehrs durch die kürzlich beschlossene Radroutenbeschilderung. Da der Straßenverkehr für zwei Drittel der Stickstoffdioxidbelastung verantwortlich ist, ist es wichtig, den Umstieg vom Auto aufs Fahrrad zu erleichtern“, erläutert Edmund Flößer-Zilz, Stadtverordneter der Grünen.
Zu verantworten hat das drohende Desaster eines Vertragsverletzungsverfahrens auf hessischem Gebiet nach Auffassung der Grünen vor allem die hessische FDP, deren ehemaliger Verkehrsminister, Dieter Posch, vor dem Regierungswechsel in Hessen die Verabschiedung des Offenbacher Teils des Aktionsplans zur Luftreinhaltung im Ballungsraum Rhein-Main mit allen Mitteln verzögert hat. Mit dem Regierungswechsel beobachteten die Grünen wieder frischen Wind bei der Aufstellung und Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in Hessen.
„Was lange währt, wird endlich gut! Die Umweltzone, die ab 1.1.2015 in Offenbach gilt, gehört inklusive der Radverkehrsförderung zu den bereits am 6. Mai 2010 von den Offenbacher Stadtverordneten beschlossenen Luftreinhaltemaßnahmen. Wohlgemerkt stimmte die FDP damals - im Gegensatz zu heute - noch zu. Wir stehen konsequent zu unseren Beschlüssen und unternehmen damit wichtige Schritte zur Abwendung eines Vertragsverletzungsverfahrens“, stellt Susanne Schmitt, Fraktionsvorsitzende der Offenbacher GRÜNEN, fest.
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