Grüne gegen voreilige Einführung von Rauchverboten auf öffentlichen Spielplätzen

Die Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/ Die Grünen in Offenbach hält es grundsätzlich für überlegenswert, ein Rauchverbot auf öffentlichen Spielplätzen einzuführen. Jedoch sehen die GRÜNEN unter anderem noch erheblichen Abstimmungsbedarf, wie ein entsprechendes Rauchverbot auch wirksam kontrolliert und durchgesetzt werden kann.   „Wir sind gegen das Einführen von überflüssigen Verboten, die aufgrund von fehlendem Personal der Behörden nicht durchgesetzt werden können. Natürlich ist uns die Gesundheit der Kinder wichtig und jede weggeworfene Zigarettenkippe stellt eine gesundheitliche Gefahr für sie dar. Jedoch sind wir nicht sicher, ob ein generelles Rauchverbot auf Spielplätzen zu einer Verbesserung der Situation führt,“ so Susanne Schmitt, Fraktionsvorsitzende der Offenbacher Grünen.

25.07.14 –

Die Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/ Die Grünen in Offenbach hält es grundsätzlich für überlegenswert, ein Rauchverbot auf öffentlichen Spielplätzen einzuführen. Jedoch sehen die GRÜNEN unter anderem noch erheblichen Abstimmungsbedarf, wie ein entsprechendes Rauchverbot auch wirksam kontrolliert und durchgesetzt werden kann. 

 „Wir sind gegen das Einführen von überflüssigen Verboten, die aufgrund von fehlendem Personal der Behörden nicht durchgesetzt werden können. Natürlich ist uns die Gesundheit der Kinder wichtig und jede weggeworfene Zigarettenkippe stellt eine gesundheitliche Gefahr für sie dar. Jedoch sind wir nicht sicher, ob ein generelles Rauchverbot auf Spielplätzen zu einer Verbesserung der Situation führt,“ so Susanne Schmitt, Fraktionsvorsitzende der Offenbacher Grünen. 

Aus Sicht der GRÜNEN muss vor Einführung von Verboten zuerst einmal geprüft werden, ob es tatsächlich die Eltern von Kindern sind oder etwa Fremdnutzer, wie Jugendliche und junge Erwachsene, die entgegen der bestehenden Nutzungserlaubnis in Abend- und Nachtstunden ihre Treffen auf Spielplätzen veranstalten und Zigaretten und Alkohol konsumieren. Hierzu liegen bislang keine Erkenntnisse vor. 

Zudem verweisen die GRÜNEN auf bereits bestehende Richtlinien und Satzungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz  und auf die Offenbacher Abfallsatzung, wonach das Wegwerfen von Zigaretten oder Zigarettenstummeln im öffentlichen Raum bereits heute schon als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Aber auch hier liegen keine Erkenntnisse über die Anzahl der Ahndungen als Ordnungswidrigkeit vor.   

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