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14.12.12 –
Die Stadtverordnetenfraktion von Bündnis 90/Die Grünen begrüßt das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt zum Eilantrag von Piraten und Linken gegen einen befürchteten vorzeitigen Verkauf des Klinikums noch vor Durchführung des Bürgerbegehrens.
Das Gericht hat den Initiatoren darüber hinaus deutliche Hinweise auf die Unzulässigkeit des Bürgerbegehens gegen den Verkauf des Klinikums mit auf den Weg gegeben. Die Begründung lasse die Fakten außer Acht, suggeriere Prognosen quasi als sichere Entwicklung und ginge davon aus, die Stadt könne bei einer vom Regierungspräsidenten überwachten desaströsen Haushaltslage weiterhin Kredite in vielfacher Millionenhöhe aufnehmen, kritisieren die Richter.
„Die Fraktion der Grünen teilt die Auffassung des Gerichtes, dass man der Bevölkerung keinen Sand in die Augen streuen darf, was die Zukunft des Klinikums und die Leistungsfähigkeit der Stadt betrifft. Piraten und Linke ignorieren jedoch in ihrer Begründung zum Bürgerbegehren völlig die Vorgeschichte, die zum jetzt geplanten Verkauf geführt hat. In den letzten Jahren hat die Stadt Offenbach alles dafür getan, das Klinikum zu sanieren und es dabei finanziell liquide zu erhalten. Sie ist dabei jedoch an ihre Grenzen gestoßen.
Wir hoffen, dass Piraten und Linke nun zu einer realistischeren Einschätzung der Lage gelangen. Sie sollten nun die richtigen Schlüsse aus dem Urteil ziehen, damit die Beschäftigten des Klinikums den Betrieb ohne zusätzliche Verunsicherung bis zum Verkauf in Ruhe und erfolgreich fortführen können“, stellt Susanne Schmitt, die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Offenbacher Rathaus, klar.
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