01.02.19 –
Der Applaus der lokalen Frauen-Union das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche im Paragrafen 219a beizubehalten, geht nach Ansicht der Offenbacher GRÜNEN zielgenau am Kern des wirklichen Problems vorbei. Mit der Abschaffung des Paragraphen 219a werde ja nicht die Zuständigkeit der Beratung von den Beratungsstellen auf die Ärzte übertragen, wie dies von der Frauen-Union in ihrer Pressemitteilung suggeriert werde, betont GRÜNEN-Parteivorsitzende Birgit Simon. Ziel der Forderung nach Abschaffung des Paragraphen 291a sei vielmehr, dass Ärztinnen und Ärzte über die Durchführung und die Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs straffrei informieren können. „Offensichtlich will die Frauen-Union das Informationsrecht schwangerer Frauen in Deutschland nach wie vor in Abrede stellen, urteilt Simon.
Auch die von den Grünen nach wie vor geforderte Abschaffung des §219a lasse das verpflichtende Beratungsgespräch als Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch unangetastet, gebe Frauen aber endlich die volle Informationsmöglichkeit und Ärztinnen und Ärzten die notwendige Rechtssicherheit. „Wir wollen, dass sich Frauen – auch und gerade in einer so schwerwiegenden Frage wie einem Schwangerschaftsabbruch – umfassend informieren und beraten lassen können. Dafür braucht man Ärzte und Beratungsstellen“, urteilt Simon. Jeder Kompromiss in dieser Frage bleibt aus Sicht der GRÜNEN dagegen nur eine neue Form der Bevormundung und Gängelei von Frauen.
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