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06.02.17 –
Sehr verehrte Stadtverordnete, sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
mit der vorliegenden Magistratsvorlage zum Bebauungsplan zu einer Fläche die allgemein als „ehemaliger Güterbahnhof Offenbach“ bezeichnet wird, wird die Umsetzung einer Flächenentwicklung aus dem ersten Maßnahmenpaket des Masterplanes begonnen. Die übergeordneten Ziele für diese Entwicklung, hat Ihnen Herr Martin Wilhelm ja bereits dargelegt und diese sind im Masterplan ebenfalls bereits dargestellt. Ich möchte hier noch einmal klarstellen, dass wir diese Ziele teilen.
Es soll ein ganz neues Quartier entstehen, das sogenannte Quartier 4.0 – innovativ und experimentell, - mit einer ganz neuen Vorhabensstruktur. Aus meiner Sicht ist dies eine neue Generation eines klassischen Mischgebiet, d.h. es soll ein Quartier entstehen mit gemeinsamer Nutzung durch (und das ist das neue) Immissionsarmes Gewerbe + Wohnen. Aurelis, zusammen mit AS&P und auch die Offenbacher Wirtschaftsförderung, ist relativ überzeugt, dass dieses erstmalig bundesweit in Umsetzung zu bringende Entwicklungskonzept funktionieren wird. Wie uns im UPB erläutert wurde, wird hierbei zu Grunde gelegt, dass zu erst vor Ort Wohnen entsteht und sich hiernach dann Immissionsarmes Gewerbe am Standort ansiedeln wird.
Für uns in Offenbach ist diese Entwicklung wichtig, wollen wir doch -ganz im Sinne des Masterplanes- den Offenbacher Osten stärken, neues Gewerbe akquirieren und natürlich neues Wohnen schaffen. Ganz besonders wichtig ist uns Grünen dabei, dass qualitativ hochwertiger und gleichzeitig bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird, Wohngebiete eine hohe Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bieten, wir die Quartiere so gestalten, dass wir den steigenden Temperaturen gewappnet sind und dass Grünflächen zur Naherholung nicht nur bestehen,- sondern ausreichend Qualität bieten und damit auch nutzbar sind. Das geht nur, wenn sicher gestellt wird, dass kein Lärm verhindert, dass Mensch sich erholen kann. Ganz, ganz wichtig ist zu dem, dass öffentliche Bedarfe, z.B. Kitas, Schulen und Raum für soziale Infrastruktur wie Stadtteilbüros oder Familienzentren ermittelt, den tatsächlichen Bedarfen angepasst und in Folge entsprechend abgedeckt werden.
Das alles ist uns in seiner Gesamtheit ein echtes Anliegen.
Erinnern möchte ich daran, und das richte ich wirklich an alle Stadtverordneten, gemäß § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch ein Bebauungsplan unter anderen folgenden Zielen dient:
„Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wobei insbesondere Wert auf soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Aspekte gelegt wird“ sowie der „Gewährleistung einer sozialgerechten Bodennutzung, welche dem Allgemeinwohl dienen soll“. Als Stadtverordnete sind wir diesen Zielen, so meine ich, besonders verpflichtet. Auch das Ziel „Förderung des Klimaschutzes“ gehört dazu – damit will ich Sie nun aber nicht weiter quälen.
Warum ist es mir wichtig, dass Sie und ich sich diese Ziele und die Verantwortung von uns als Stadtverordnete in diesem Zusammenhang noch einmal vor Augen führen?
Mit dem vorliegenden (und grundsätzlich wie ich meine) erbaulichen Magistratsvorlage wird die Aufstellung des Bebauungsplan in die Hände eines Investiere gelegt, dem die Gesamtfläche gehört und sie im Anschluss -aller Voraussicht nach parzelliert- vermarktet. Zeitgleich (und das ist gut so!) wird festgelegt wie die Aufgabenverteilung zwischen dem Investor, Aurelis, und der Stadt Offenbach sein wird. Zu dem ist nach § 7 Abs. 2 vorgesehen, dass die Stadt Offenbach keine Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gegenüber Aurelis tragen muss, sollte der Bebauungsplan nicht aufgestellt werden, da er zum Beispiel nicht die parlamentarische Zustimmung findet. Dies ist aber ganz sicherlich keine Klausel, die wir wirklich ein Interesse haben zu nutzen – denn schließlich wollen wir ohne Verzögerungen voran kommen. Daher ist es sehr wichtig, dass neben den in der Vorlage dargestellten, und richtigen und wichtigen, auch bereits im Masterplan benannten, übergeordneten Zielen bereits jetzt klar dargestellt wird, was den politischen Entscheidungsträgern, nämlich uns Stadtverordneten, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, und in Folge dann im Rahmen des städtebaulichen Vertrages besonders wichtig ist. Ein anderes Vorgehen wäre -aus meiner Sicht- unlauter!
Wer die Punkte im Ergänzungsantrag gelesen hat, wird eindeutig die Handschrift der Koalition mit den Schwerpunkten auf eine positive wirtschaftliche Entwicklung und qualitativ hochwertige Stadtentwicklung mit steigender Aufenthalts- und Lebensqualität, -ganz so, wie es auch im Koalitionsvertrages steht-, wiedererkennen. Auf 2 Punkte möchte ich jedoch noch einmal speziell eingehen:
Zum Antrag: Bebauungsplan Nr. 647 mit der Bezeichnung „Ehem. Güterbahnhof Offenbach“
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