Mit Weitsicht und Beharrlichkeit zu einem guten Bebauungsplan

Rede zum Antrag "Bebauungsplan Ehemaliger Güterbahnhof" von Sybille Schumann im Offenbacher Stadtparlament Besonders stolz und zufrieden sind wir, da wir annehmen können, dass der Bebauungsplan eine Grundlage bietet,  dass das entstehende Quartier eine Lebensqualität bieten wird, welches sich an die Herausforderungen der Klimaänderung anpasst.Zudem, dass ein Park angelegt wird, der an dieser Stelle die Freiraumqualitäten erreicht, die es braucht. Nämlich durch einen entsprechenden Lärmschutzwall. Nun müssen wir nur noch dafür Sorge tragen, dass zusätzlich die entsprechende Grün- und Naherholungsvernetzung erreicht wird und für Fußgänger und Radfahrer schöne und sichere Wege-Verbindungen geschaffen werden. Das müssen wir nachhalten, sobald die Freigabe des alten Gütergleises erfolgt, welches die Verbindung zur Mühlheimer Straße/dem Main sicherstellt. Sowie auch beizeiten der Anschluss über die Laska Brücke. [mehr]

21.11.19 –

Rede zum Antrag "Bebauungsplan Ehemaliger Güterbahnhof" von Sybille Schumann im Offenbacher Stadtparlament

Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Stadtverordnetenvorsteher,

mit Beginn der Vorlagen und des Verfahrens zum Neubau-Areal „Güterbahnhof Ost“ haben wir uns sehr konstruktiv und qualitätsbewusst für die Sache eingebracht. Dies begann im Februar 2017, als wir als Koalition einen entsprechenden Ergänzungsantrag zum Aufstellungsbeschluss für den entsprechenden Bebauungsplan eingebracht haben.

Damals habe ich an § 1 Abs. 5 im Baugesetzbuch erinnert, welcher besagt, dass ein Bebauungsplan unter anderen den folgenden zwei Zielen dient:

  1. „Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wobei insbesondere Wert auf soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Aspekte gelegt wird“ sowie
  2. der „Gewährleistung einer sozialgerechten Bodennutzung, welche dem Allgemeinwohl dienen soll“.

Und ich hatte damals festgestellt dass wir als Stadtverordnete -wie ich meine- diesen Zielen besonders verpflichtet sind.

Auch Dank unseres damaligen Ergänzungsantrages haben wir nun einen Bebauungsplan im Billigungsbeschluss vorliegen, der diese genannten Werte erfüllt.

Besonders stolz und zufrieden sind wir, da wir annehmen können, dass der Bebauungsplan eine Grundlage bietet,

  • dass das entstehende Quartier eine Lebensqualität bieten wird, welches sich an die Herausforderungen der Klimaänderung anpasst.
  • Zudem, dass ein Park angelegt wird, der an dieser Stelle die Freiraumqualitäten erreicht, die es braucht. Nämlich durch einen entsprechenden Lärmschutzwall.

Nun müssen wir nur noch dafür Sorge tragen, dass zusätzlich die entsprechende Grün- und Naherholungsvernetzung erreicht wird und für Fußgänger und Radfahrer schöne und sichere Wege-Verbindungen geschaffen werden. Das müssen wir nachhalten, sobald die Freigabe des alten Gütergleises erfolgt, welches die Verbindung zur Mühlheimer Straße/dem Main sicherstellt. Sowie auch beizeiten der Anschluss über die Laska Brücke.

Weiterhin sind wir sehr, sehr, sehr zufrieden, dass wir im Februar 2017 so weitsichtig waren, zu beantragen, dass der Magistrat prüfen muss, ob es unbefriedigte Bedarfe an öffentlicher oder sozialer Infrastruktur gibt. Denn siehe da, wir haben den Bedarf – und dieser kann nun teilweise dadurch abgedeckt werden, dass wir eine sechszügige weiterführende Schule dort errichten wollen, und im Bebauungsplan dieser Standort, neben der im städtebaulichen Vertrag zugesagten KITA , für uns gesichert wird! Das wäre so sicherlich ohne unseren damaligen Ergänzungsantrag so nicht gekommen.

Eine Kröte müssen wir allerdings realistischer Weise schlucken. Es fällt durch die Bauplatzsicherung für die Schule geplanter Wohnraum weg, und damit etwas, was in Offenbach ebenfalls benötigt wird. Und um noch einen drauf zu setzten: Der Anteil von gefördertem Wohnungsbau wird in den verbleibenden planerischen zulässigen Wohnbaugeschossflächen auf 20% festgesetzt, obwohl wir einmal klug beschlossen hatten, dass auf das Wohnungsbau-Gesamtareal die wohnungsbaupolitische Leitlinie anzuwenden ist. 

Nur manchmal müssen wir Prioritäten setzen und hier wurde entschieden, dies zugunsten eines Schulneubaus zu tun. Daher werden wir den Ergänzungsantrag der Linkenablehnen.

Dem Ergänzungsantrag unserer Koalition werden wir logischer Weise nicht nur zustimmen, sondern bitten Sie alle im Sinne von dem bereits zitierten § 1 Abs. 5 im Baugesetzbuch um Zustimmung. Es werden durch unseren Antrag textliche Festsetzungen ergänzt, die gängig sind und damit an andere Bauvorhaben angeglichen werden. Da wir in Offenbach aus Kapazitätsgründen im Amt 60 gängiger Weise auf Dritte, d.h. Planungsbüros bzw. wie hier in diesem Falle auf den Projektentwickler Aurelis zurückgreifen um Bebauungspläne aufzustellen, kann dies schon mal erforderlich werden.     

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