30.06.17 –
Lieber Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Was ein Vertrag…. Ich zitiere aus §4 Nutzung erneuerbare Energien, Umweltrelevante Themen „Der Vorhabenträger verpflichtet sich dazu, die Dachflächen der Gebäude so vorzubereiten, dass diese für eine nachträgliche Anbringung von Photovoltaik Anlagen geeignet sind“.
Ach ja. Und nun? Wir verzichten wir auf eine Dachbegrünung zugunsten von erneuerbaren Energien, da (lassen Sie mich hier meine Erkenntnisse aus einer Anfrage hinzufügen) dem Vorhabensträger die Herrichtung einer Statik um ein Gründach aufzunehmen zu teuer war.
Und was sagt das Ergebnis? Dass die Dachflächen so hergerichtet werden dass dies für die Anbringung von Photovoltaik Anlagen geeignet sind. Und dann???? Wir Grüne sind uns mit unseren Koalitionspartnern einig - da muss mindestens ein abgestimmtes Konzept her, wie die Energienutzung entweder den Mietern oder Eigentümern zu gute kommt (denn man muss die Energie ja auch sinnvoll einspeisen, z.B. ins Stromnetz oder zur Unterstützung der Gebäude-Klimatisierung) oder wenn man dies eben nicht will wie Dritte, z.B. die EVO die Flächen nutzen können um nicht nur so zu tun als ob sondern tatsächlich das Ziel zu erreichen, dass da lautet: Die Dachflächen sollen für die regenerative Energienutzung tatsächlich genutzt werden!
In dem Sinne bitte ich Sie, unserem Ergänzungsantrag zuzustimmen.
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