03.07.17 –
Sehr geehrter Stadtverordnetenvorsteher, Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die Dringlichkeit dieses Antrags begründet sich in der Frist, welche zum 18.08.17 (Frist für die Programmaufnahme), und damit vor der nächsten Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause abläuft.
Leider haben wir zu spät von dem wieder aufgelegten Bund-Länder Programm erfahren, sonst hätten wir natürlich mit einem adäquaten zeitlichen Vorlauf diesen Antrag gestellt. Gerade jetzt ist es wichtig, dass Offenbach sich um seine grüne Infrastruktur kümmert und sie ganz klar qualitätsbewusst entwickelt.
Eine Grundlagenplanung ist mit dem Masterplan gelegt worden, jedoch benötigen wir dafür dringend finanzielle Hilfe von Dritten. Die Höhe des staatlichen Förderanteils von zwei Dritteln der förderfähigen Kosten wird entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde nach dem Finanzausgleichsgesetz erhöht oder vermindert.
Die mit den Antragsunterlagen vorzulegenden Beschlüsse können bis zum 08.09. nachgereicht werden, so dass diese in Ruhe von der Stadtverordnetenversammlung am 24.08. gefasst werden können! Somit wird dann eine demokratische, parlamentarisch legitimiere Entscheidung getroffen werden können.
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