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25.02.16 –
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,
heute ist dies meine 2. Rede zur Antidiskriminierungsrichtlinie. Einmal zum Prüf- und Berichtsantrag des Magistrats im November und jetzt zur Benennung des Beauftragten. Wie bereits gesagt erhielten wir im November den Bericht des Magistrats zur Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle. Wir haben dann in zwei weiteren Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2015 und im Januar 2016 versucht die Antidiskriminierungsrichtlinie in Kraft zu setzen und einen ehrenamtlichen Beauftragten zu benennen. Heute bin ich froh, dass wir nun die Grundlage dafür schaffen, dass der Antidiskriminierungsbeauftragte der Stadt Offenbach nun endlich seine Arbeit aufnehmen kann.
Alle rechtlichen und „vermeintlich“ rechtlichen Hürden sind beseitigt.
„Gut Ding will [eben] Weile haben“
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der Herausforderungen der heutigen Zeit in der Menschenrechte in einigen Köpfen zur Disposition gestellt werden, ist es ein deutliches Zeichen, dass die Stadt Offenbach nun freiwillig einen anderen Weg geht.
Wir setzen die Antidiskriminierungsrichtlinie in Kraft und berufen einen Beauftragten, der sich darum kümmert, Diskriminierungen entsprechend zu klären.
Ich zitiere aus der Präambel der Offenbacher Antidiskriminierungsrichtlinie
„Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierung ist ein allgemeines Menschenrecht“
Und weiter in: §1 Diskriminierungsverbot,
„Niemand darf aus Gründen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Hautfarbe, seiner Sprache, seiner Heimat oder Herkunft, seines Glaubens, seiner Religion, seiner politischen Ansichten oder seiner Weltanschauung, seiner Behinderung, seines Alters oder seiner sexuellen Ausrichtung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden“
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Zitate sprechen für sich.
Wir GRÜNE haben damit eines unserer Ziele für die Wahrung der Rechte jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers in unserer Stadt umgesetzt.
Denn Diskriminierungen sind kein Randphänomen, sondern gesellschaftliche Realität, die uns schon lange umtreibt. Wenn berichtet wird, dass man Probleme bekommt, wenn man die Kippa oder den Davidstern trägt, wenn Frauen wegen ihres Kopftuchs beschimpft werden bis hin zu wenn Leute wegen ihrer sexuellen Ausrichtung als Schwule Sau beschimpft werden dann Geehrte Kolleginnen und Kollegen muss dringend etwas passieren, wir wollen nicht, dass so etwas in unserer Stadt geschieht. Und gehen davon aus, dass das nicht in der Verwaltung geschieht, für die die Richtlinie erst einmal gibt.
Aber die vorgelegte Antidiskriminierungsrichtlinie ist Verpflichtung und Selbstverpflichtung zugleich. Zunächst soll die Antidiskriminierungsstelle mit einem ehrenamtlichen Magistratsmitglied besetzt werden. Wir erwarten jedoch, dass die Evaluation ergibt dass die Stelle perspektivisch auf hauptamtliche Strukturen umgestellt werden muss.
In diesem Falle könnte dies mit Fördergeldern aus dem im Oktober 2015 vorgestellten „Landesförderprogramm zur Förderung von Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen / Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen“ geschehen.
Geehrte Damen und Herren,
unterstützen Sie diesen Antrag damit die Stadt Offenbach ein sicherer und demokratischer Ort der gelebten Integration bleibt. Offenbach wird auch in Zukunft die Rechte jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers achten und wahren.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit
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