Rede Jörg Engelmann zum Kinderförderungsgesetz

ich möchte zunächst meine Freude darüber ausdrücken, dass es durch die wochenlangen Proteste von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern, Trägervertreterinnen und –vertretern und Fachleuten gelungen ist, die Landesregierung zu veranlassen, ihren Gesetzentwurf – fälschlicherweise Kinderförderungsgesetz überschrieben – zu überarbeiten. Es hat sich gezeigt, dass aktive Bürgerbeteiligung sich lohnt, auch im – noch – schwarz-gelb regierten Hessen und gerade im Wahljahr. Manches ist erreicht worden, aber lange noch nicht genug. Als offene Punkte auch des geänderten Gesetzentwurfs sind zu nennen: die Reduzierung der maximalen Gruppengröße bei U3 auf die derzeit geltende Zahl von 10 Kindern, um eine Verschlechterung der Betreuungsqualität gerade der Kleinsten zu verhindern; die Entwicklung eines ausreichend ausgestatten inclusiven Betreuungssystems; der Ausbau der Betreuung von Schulkindern in Horten; die Sicherung des Mittagessens in Kitas mit 6stündiger Betreuungszeit.  

02.05.13 –

Es gilt das gesprochen Wort

 

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrter Herr Sozialminister,

ich möchte zunächst meine Freude darüber ausdrücken, dass es durch die wochenlangen Proteste von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern, Trägervertreterinnen und –vertretern und Fachleuten gelungen ist, die Landesregierung zu veranlassen, ihren Gesetzentwurf – fälschlicherweise Kinderförderungsgesetz überschrieben – zu überarbeiten. Es hat sich gezeigt, dass aktive Bürgerbeteiligung sich lohnt, auch im – noch – schwarz-gelb regierten Hessen und gerade im Wahljahr.

Manches ist erreicht worden, aber lange noch nicht genug.

Als offene Punkte auch des geänderten Gesetzentwurfs sind zu nennen:

  • die Reduzierung der maximalen Gruppengröße bei U3 auf die derzeit geltende Zahl von 10 Kindern, um eine Verschlechterung der Betreuungsqualität gerade der Kleinsten zu verhindern;
  • die Entwicklung eines ausreichend ausgestatten inclusiven Betreuungssystems;
  • der Ausbau der Betreuung von Schulkindern in Horten;
  • die Sicherung des Mittagessens in Kitas mit 6stündiger Betreuungszeit.

 

Die betriebswirtschaftliche Logik auch des geänderten Gesetzentwurfs lässt außerdem gerade für Offenbach entscheidende Punkte unberücksichtigt:

  • der Anteil der betreuten Kinder mit Migrationshintergrund betrug Ende 2011 in allen Altersgruppen zwischen 0 und 10 Jahren fast 80 % und dürfte heute noch höher sein;
  • viele Kinder kommen aus einkommensschwachen, bildungsfernen Familien, mehrheitlich im SGBII-Bezug lebend;
  • der Bedarf an Sprachförderung ist hoch, aktuell verschärft durch die Zuwanderung aus Südosteuropa;
  • es gibt einen steigenden Erziehungshilfebedarf mit der Folge der Notwendigkeit individueller Förderung bereits im Elementarbereich.

Bei prognostizierten weiterhin erfreulich hohen Geburtenzahlen in der jungen Stadt Offenbach ist außerdem zu erwarten, dass die Stadt künftig die Betreuungskosten für mehr als die derzeitigen 50 % aller Kita-Kinder ganz oder teilweise übernehmen muss.

Die Offenbacher Antwort auf den vorliegenden Gesetzenrtwurf kann deshalb nur sein, einen Sozialindex für die Finanzierung der Kinderbetreuung durch das Land Hessen einzuführen.

Denn: es kann nicht sein, dass die Förderung eines Kindes mit den Lebensbedingungen von Eschborn genauso hoch ist wie die des armutsbedrohten Kindes aus Offenbach.

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