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13.02.18 –
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen,
eben wurde mir zugeraunt „wieso hält die denn nun dazu eine Rede - ist doch sowieso alles klar.“ Schön wäre es. Im Ausschuss UPB konnte ich einen anderen Eindruck gewinnen, so dass ich nun doch Einiges zum Antrag des Magistrats sagen und um Zustimmung bitten möchte.
Offenbach war Pilotkommune für einen solchen Nahmobiltätsplan; die Stadtverordnetenversammlung hatte diesem zugestimmt. Das ist und war konsequent. Denn wir sind: Offenbach – die Stadt der kurzen Wege!
Nun liegt er vor, der Fachbericht mit Maßnahmen, die unter der Beteiligung der Ämter (z.B. auch der Straßenverkehrsbehörde) entwickelt wurden, um die Nahmobilität in Offenbach zu stärken. In diesem finden wir eine Konzentration auf Maßnahmen für die Nahmobilität (Strecken unter 2 km), insbesondere unter dem Aspekt Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr und Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen.
Hier geht es ums große Ganze und nicht ums „Klein-klein“ mit Kritik an Einzelmaßnahmen. Die Maßnahmen sind beispielhaft und können auch auf anderen Stadtteile übertragen werden!
Was beinhaltet der Plan: Zum einen die Bestandssituation mit einer Betrachtung der Stärken und Schwächen der Nahmobilitätssituation in der Offenbacher Innenstadt. Und wir stehen gar nicht so schlecht da, aber es gibt eben auch Schwächen, welche es zu beheben gilt. Diese zeigen sich in den Handlungsempfehlungen die jeweils mit PRIO, KOSTEN und PERSPEKTIVE belegt sind.
Beispielhaft möchte ich, für Maßnahmen mit hoher PRIO, geringen Kosten und zeitliche kurzer Perspektive Maßnahme 22 „Schulwegesicherheit: Aufstellen und Überarbeitung von Schulwegeplänen“ benennen. Hier wird angeregt für die Hafenschule einen solchen zu erstellen und für die Erich-Kästner und Wilhelmschule die bestehenden Schulwegepläne zu überarbeiten. Das kann uns doch allen nur Recht sein um die Schulwegesicherheit für die Grundschüler zu erhöhen. Ganz sicher wird dies auch durch die Schulen und hierfür politisch Verantwortlichen unterstützt. Hier bieten sich also Synergien. Gleichfalls kann nicht wirklich jemand etwas gegen Maßnahme 13, dem Unterbinden von regelwidrigem Gehwegparken haben. Denn Fußgänger, und besonders Menschen mit Mobilitätseinschränkung, brauche den Platz. Auch hier gibt es Synergien mit dem Ordnungsamt.
Sehr gut gefällt mir persönlich zudem Maßnahme 9 „Ergänzung des Wegweisungssystems mit Minutenangaben zu wichtigen Zielen“, die allerdings mit etwas höheren Kosten belegt ist. Denn nehmen wir einmal folgendes Beispiel des Fußweges vom Offenbacher Hauptbahnhof zum Bürgerbüro: Das sind 1,1 km und 14 Minuten zu Fuß durch die Innenstadt (und wer weiß das wirklich?). So lange braucht man sicher auch wenn man zunächst ins Auto steigt, und am Zielpunkt dann einen Parkplatz sucht. Zu Fuß entlaste ich den Verkehr, leiste einen Beitrag zu Verringerung Stickoxid-Ausstoßes und damit zur Luftreinhaltung, ich entlasten den ÖPNV, es ist sogar etwas gesünder da ich mich bewege und ich Stärke die „Lust am Bummeln“ - denn Geschäfte werden wahrgenommen und Schaufenster beguckt. Sprich: die Innenstadt wird dadurch gestärkt dass mehr „Durchgänge“ von Fußgängern und Fahrradfahrern erfolgen.
Zuletzt möchte ich noch alle diejenigen beruhigen, die im UPB der Meinung waren, dass seitens der Verwaltung nun unabgestimmte Maßnahmen und diese zudem ohne Kostenkontrolle einfach so abgearbeitet würden. Im Antragstext des Magistrats lautet es ganz klar und deutlich: „Die sich aus den Handlungsfeldern des Nahmobilitätsplans Innenstadt nach Prüfung ergebenden Maßnahmen werden nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten Mittel umgesetzt. Entsprechend werden zu den Einzelmaßnahmen mit finanziellen Auswirkungen gesonderte Projektvorlagen vorgelegt.“
Ich bitte also um breite Zustimmung zum Nahmobiliätsplan – ganz im Sinne für unsere Stadt der kurzen Wege.
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