Medizinische Studie bestätigt: Ausweitung des Nachtflugverbotes ist dringend notwendig

Die Universitätsklinik Mainz stellte kürzlich eine neue medizinische Studie von Prof. Dr. Thomas Münzel vor, die nachweist, mit welchen direkten gesundheitlichen Schädigungen Menschen rechnen müssen, deren Schlaf durch Fluglärm gestört wird. Festgestellt wurde beispielsweise eine direkte Schädigung von Blutgefäßfunktionen, was nachweislich ein erhöhtes Risiko für Bluthochdruck, Herzinfarkte und Schlaganfälle nach sich zieht.    

29.08.14 –

Die Stadtverordnetenfraktion der Grünen sieht sich durch die Ergebnisse in ihrem Einsatz für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr bestätigt und betont ihre ablehnende Haltung gegenüber einem 3. Terminal. “In Offenbach sind jetzt schon zu viele Menschen von nächtlichem Fluglärm betroffen. Der geplante Bau eines 3. Terminals ist für uns daher nicht hinnehmbar. Er schwebt wie ein Damoklesschwert über der Stadt, nachdem jetzt auch die Innenstadt durch die neue Landebahn intensiv überflogen wird. Wir brauchen dringend eine Deckelung der Flugbewegungen und eine Verminderung der Lärmbelastung. Die Studie des Mainzer Universitätsklinikums bestätigt unsere Auffassung. Die Zeit des gültigen Nachtflugverbotes zwischen 23 und 5 Uhr, sechs Stunden, reicht definitiv nicht für einen gesunden Schlaf, wie das Umweltbundesamt bestätigt. Fluglärm schwächt auch die Leistungsfähigkeit der Menschen im Arbeitsprozess und stellt somit einen ökonomischen Nachteil dar, der schwer zu beziffern ist. Früher oder später zahlen wohl viele Betroffenen mit ihrer Gesundheit und werden dann zum Kostenfaktor für die Krankenkassen. Das sollten die Verfechter des Ausbaus in ihre Rentabilitätsrechnungen einbeziehen“, stellt Susanne Schmitt, Fraktionsvorsitzende der Grünen in Offenbach klar.

 

Die GRÜNEN verweisen darauf, dass die notwendigen Lärmsanierungen weder bei privaten Wohnhäusern noch bei öffentlichen Einrichtungen mit dem Ausbau des Flughafen und der Zunahme des Fluglärms mithalten können. 

 

„Wenn Vertreter des Flughafenverbandes, wie Ralph Beisel vom Flughafenverband ADV, darauf verweisen, dass in entsprechend abgeschotteten Innenräumen gesundheitliche Folgen vermeidbar seien und die Studie somit unberechtigte Ängste erzeuge, zeigt das schon eine sehr zynische Sicht der Dinge. Selbst Fenster mit einem Lärmdämmwert von 35 dB(A) reichen im Offenbacher Süden nicht mehr für eine ungestörte Nachtruhe aus. Darüber hinaus ist ein erholsamer Schlaf für viele Menschen bei geschlossenem Fenster nicht möglich, da es in den Räumen zu einer CO2-Anreicherung kommt. Gegenmaßnahmen sind aufwendig und teuer, die Ansprüche auf Entschädigung zu gering. Die Gefahren durch Fluglärm werden in gewissen Kreisen als Lappalie abgetan -das ist eine altbekannte Argumentationsweise und realitätsfern“, stellt Susanne Schmitt klar.

 

 

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