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29.05.12 –
Der Hessische Verkehrsminister Posch will gegen die Einwände von Bundesverkehrsminister Ramsauer bei dem von ihm erfundenen und äußerst umstrittenen Schnellverfahren, der sogenannten Planklarstellung, bleiben, um das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig umzusetzen.
„Es ist ein unerhörter Vorgang, dass ein sich just im Moment verabschiedender Minister unter Inkaufnahme ernster juristischer Risiken versucht, sich ein Denkmal zu setzen – noch bevor die Urteilsbegründung des BVG aus Leipzig vorliegt. Ich erinnere Herrn Minister Posch daran, dass vor dem Bundesverkehrsminister bereits die Landtagsfraktion der hessischen Grünen anhand eines Rechtsgutachtens feststellte, dass eine sogenannte Planklarstellung in keiner Weise geeignet ist, die nötigen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu ziehen und den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner auf rechtssicherer, unangreifbarer Basis zu verankern. Nötig ist vielmehr ein Planergänzungsverfahren unter Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen“, so Peter Schneider, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90 / Die Grünen im Offenbacher Rathaus.
Das hessische Verkehrsministerium will jedoch die Nachtflüge – insbesondere in den Nachtstunden von 22:00 – 23:00 Uhr und von 5:00 – 6:00 Uhr - ohne Planergänzungsbeschluss so schnell wie möglich regeln. Dies ist jedoch aus Sicht der GRÜNEN, die nach wie vor eine Nachtruhe von 22:00 Uhr - 6:00 Uhr fordern, der nach wie vor umstrittene Zeitraum. Angesichts der Tragweite der zu treffenden Regelungen hatte das Bundesverwaltungsgericht in seinen Mitteilungen zum Urteil eine Durchführung eines Planergänzungsverfahrens unter Gesamtabwägung aller Interessen gefordert. Zur Anzahl und zeitlichen Anordnung der Flüge in den von der Landesregierung euphemistisch „Nachtrandstunden“ genannten Teilen der gesetzlichen Nacht ist in der schriftlichen Urteilsbegründung aus Leipzig noch inhaltlich einiges zu erwarten.
„Ich schließe mich der Forderung des Vorsitzenden der Fluglärmkommission, Herrn Jühe, ausdrücklich an, dass es eine Planklarstellung auf gar keinen Fall geben darf. Sobald die vollständige Begründung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes schriftlich vorliegt und präzise erkennbar wird, wo die Regelungen der beabsichtigen Planklarstellung den im Leipziger Urteil und der Begründung gemachten Einschränkungen des Flugbetriebs widersprechen, muss die Stadt Offenbach selbstverständlich und sofort alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ergreifen,“ stellt Peter Schneider, der ab September als Bürgermeister für den Bereich Fluglärm Verantwortung tragen wird, klar.
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