Grüne: Stellplatzsatzung ein Fortschritt

Die Offenbacher Grünen begrüßen die Neufassung der Stellplatzsatzung, die am Mittwoch im Magistrat beschlossen wurde. Mit der Stellplatzsatzung wird die Pflicht verbunden, im Zuge der Errichtung eines Gebäudes oder der Einführung einer Nutzung, eine bestimmte Anzahl an Auto-Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen minimal oder maximal herzustellen. Da die alte Satzung von 1997 datiert und der Verkehrssektor schnellen Wandlungen unterliegt, war eine Aktualisierung dringend notwendig. Neu sind konkrete Vorgaben für Fahrradabstellplätze, was für die Umsetzung des städtischen Radverkehrskonzeptes und für den Klimaschutz große Bedeutung hat.  Neu ist auch die Ausweitung der Sonderzone von Hauptbahnhof bis Starkenburgring. Die in der alten Satzung vorgeschriebene meist höhere Zahl an Stellplätzen kostete in der Vergangenheit so manche Schulhoffläche, Grünanlage oder grünen Hinterhof samt Baum. Besonders gut finden die die Grünen, dass die neue Satzung „ordentliche“ Bäume mit einer Mindestwuchshöhe von12m “ für die Anlage von je sechs Stellplätzen vorsieht.

29.08.13 –

Die Offenbacher Grünen begrüßen die Neufassung der Stellplatzsatzung, die am Mittwoch im Magistrat beschlossen wurde. Mit der Stellplatzsatzung wird die Pflicht verbunden, im Zuge der Errichtung eines Gebäudes oder der Einführung einer Nutzung, eine bestimmte Anzahl an Auto-Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen minimal oder maximal herzustellen. Da die alte Satzung von 1997 datiert und der Verkehrssektor schnellen Wandlungen unterliegt, war eine Aktualisierung dringend notwendig. Neu sind konkrete Vorgaben für Fahrradabstellplätze, was für die Umsetzung des städtischen Radverkehrskonzeptes und für den Klimaschutz große Bedeutung hat.  Neu ist auch die Ausweitung der Sonderzone von Hauptbahnhof bis Starkenburgring. Die in der alten Satzung vorgeschriebene meist höhere Zahl an Stellplätzen kostete in der Vergangenheit so manche Schulhoffläche, Grünanlage oder grünen Hinterhof samt Baum. Besonders gut finden die die Grünen, dass die neue Satzung „ordentliche“ Bäume mit einer Mindestwuchshöhe von12m “ für die Anlage von je sechs Stellplätzen vorsieht.

„Wir erkennen in der Satzung große Fortschritte, da sie dem geänderten städtischen Mobilitätsverhalten und einem zeitgemäßen Mobilitätsmix Rechnung trägt. Dennoch wurden dieser Satzung einige Zähne gezogen. Im gesamten Offenbacher Stadtgebiet wird in fast allen Fällen die Auto-Stellplatz-Erstellungspflicht stark abgemindert und das Bauen damit billiger. Davon profitieren private Häuslebauer, kleine Geschäftsleute und Investoren. Weiterhin wurde sie mit neuen flexiblen Anwendungsmöglichkeiten wie Mobilitätskonzepten (Jobtickets, Carsharing) ausgestattet, die eine gewisse Zahl von Stellplätzen kompensieren können. Damit wird auch deutlich: Mobilität besteht heutzutage nicht nur aus Autofahren und Autobesitzen und das kommt in der neuen Satzung zum Ausdruck“, stellt Susanne Schmitt, Fraktionsvorsitzende der Offenbacher Grünen dar.

Die Grüne Fraktion verweist darauf, dass die alte Satzung sogar eigene öffentliche Bauprojekte, wie Schulen und sozialen Wohnungsbau, teilweise unnötig verteuerte.

Pflichtgemäß  zu errichtende Stellplätze oder sogar Tiefgaragenstellplätze, die bis zu 20.000€/Stellplatz kosten, sind in anschließend immer öfter zur Hälfte nicht vermietbar. Ursache ist, dass bis zu 50% der Mieter im geförderten Mietwohnungsbau kein Auto besitzen. Deshalb wurde in der neuen Satzung statt 1 Stellplatz je Wohnung nur noch 0,7 Stellplätze je Wohneinheit vorgeschrieben und sogar nur 0,5 Stellplätze in der Sonderzonen 2 zwischen Main und Starkenburgring. Das hilft auch dort, wo sich „Wohn-/Hausgemeinschaften“ bilden und das Auto geteilt wird, z.B. Mehrgenerationenhäuser oder Studenten- und Schwesternheime. Bei den Schulen reduziert sich in den Sonderzonen die Stellplatzpflicht auf bis zu einem Fünftel des ursprünglichen Wertes.

Im Kaiserlei, dem Hauptentwicklungsgebiet für Büroansiedlungen in den nächsten Jahren, gilt weiterhin eine strenge Obergrenze von 1/120 m2 (vorher 1/80 m2) Ein Stellplatz je 120m2 Nutzfläche bedeutet im Kaiserlei, dass nur für etwa 25% der Beschäftigten ein Autostellplatz zur Verfügung steht. „Ohne diese Obergrenze im Kaiserleigebiet droht ein Verkehrskollaps nach dem Umbau des Kreisels. Es muss so viel Verkehr wie möglich über den ÖPNV abgewickelt werden, sonst ist die geplante verdichtete Entwicklung nicht umzusetzen. Peter Freier sollte wissen, dass die Verkehrsprognosen für den Umbau auf strengen Stellplatzvorgaben beruhen und die Geldgeber die Investition in Frage stellen könnten, wenn der Verkehrsfluss nicht wie gewünscht erreicht wird“, sagt Edmund Flößer-Zilz, Stadtverordneter der Grünen und Vorsitzender des Ausschusses Umwelt, Planen und Bauen.   

Eingeführt wurden die Obergrenzen, um Auto-Verkehr auf die in den 90er Jahren neu eingerichtete innerstädtische S-Bahn zu verlagern. Heute wird die S-Bahn sehr stark frequentiert und ihre Auslastung ist gesichert. Daher wird künftig in Zone 2 und 3 (Hafen, Innenstadt, Allessa, Bieber) auf Obergrenzen verzichtet und flexibel mit Festsetzungen in Bebauungsplänen korrigiert, wenn nötig.

„Wir sind nun gespannt, ob die bisherigen Stellplatz-Obergrenzen, die im Hafen, Innenstadt, Allessagebiet und Bieber entfallen, tatsächlich der einzige Grund waren, warum sich Firmen nicht oder zu selten in Offenbach ansiedeln – wie manche kundtun. Tatsächlich dürfte auch eine Rolle spielen, ob Genehmigungen schnell erfolgen, ob große unbelastete Flächen vorhanden sind, ob eine Glasfaseranbindung vorhanden ist, ob die Gewerbesteuer toleriert wird und vieles andere mehr“, so Susanne Schmitt, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Stadtparlament.

Kategorie

Presse Fraktion | Umwelt, Planen und Bauen

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