Grüne kritisieren wiederholt die Offenbacher CDU in Sachen Fluglärm

Die Stadtverordnetenfraktion von Bündnis 90/Die Grünen kritisiert die durch die CDU-Fraktion in der letzten Sitzung des Stadtparlaments geäußerte Ablehnung der Dringlichkeitsvorlage zur Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zur Verlegung der Flugrouten. Nachdem sie in der vorvergangenen Stadtverordnetenversammlung bereits durch einen parlamentarischen Trick das Votum des Parlamentes für Forderungen zum Schutz vor Fluglärm absichtlich und nachhaltig geschwächt hat, stellt sich die Offenbacher CDU aus Sicht der Grünen wiederholt auf die Seite der Lärmverursacher und schadet den Interessen der Stadt Offenbach damit massiv.  

07.10.13 –

Die Stadtverordnetenfraktion von Bündnis 90/Die Grünen kritisiert die durch die CDU-Fraktion in der letzten Sitzung des Stadtparlaments geäußerte Ablehnung der Dringlichkeitsvorlage zur Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zur Verlegung der Flugrouten. Nachdem sie in der vorvergangenen Stadtverordnetenversammlung bereits durch einen parlamentarischen Trick das Votum des Parlamentes für Forderungen zum Schutz vor Fluglärm absichtlich und nachhaltig geschwächt hat, stellt sich die Offenbacher CDU aus Sicht der Grünen wiederholt auf die Seite der Lärmverursacher und schadet den Interessen der Stadt Offenbach damit massiv.

„Ich halte das Verhalten der CDU-Fraktion für völlig inakzeptabel. Sie stellen sich in jeder Parlamentssitzung an das Mikrofon und erzählen, dass sie an der Seite der anderen Fraktionen im Offenbacher Stadtparlament entschieden für eine Verringerung des Fluglärms eintreten: Leider folgen den Worten dann keine Taten!“, stellt Susanne Schmitt, Fraktionsvorsitzende der Offenbacher Grünen empört fest.

Auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen sollte in der vergangenen Sitzung des Offenbacher Stadtparlaments nach der Veröffentlichung des VGH-Urteils eine Dringlichkeitsvorlage verabschiedet werden, die den Magistrat beauftragt, auch weiterhin mit allen rechtlichen und politischen Möglichkeiten gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 zum Ausbau des Frankfurter Flughafens und gegen die mit der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest verbundenen Belastungen vorzugehen. Insbesondere sollte schnellstmöglich geprüft werden, ob gegen das letzte Urteil des VGH Hessen, das den Rechtsweg ausschließt, juristisch vorgegangen werden kann.

„Wir dürfen im Interesse der Gesundheit unserer Bürger und im Interesse einer positiven Entwicklung unserer Stadt beim Thema Fluglärm keine Zeit verlieren. Ich halte es für geradezu ignorant, dass die geltenden Gesetze die Belastung durch Fluglärm für unsere Bevölkerung nicht berücksichtigen“, so Susanne Schmitt weiter.

Eine Überprüfung der durch die Stadt Offenbach vorgeschlagenen Alternativrouten, etwa über den unbewohnten Stadtwald, sind bei der Prüfung des VGH Hessen außen vor gelassen worden. Dabei würden dadurch weder die Sicherheit im Luftverkehr noch das reibungslose Starten und Landen von Flugzeugen am Frankfurter Flughafen beeinträchtigt.

„Wir sollten als Offenbacher Stadtparlament auch in Zukunft Offenbacher Interessen im Kampf gegen den Fluglärm einstimmig vertreten. Vielleicht wird die größte Oppositionsfraktion das auch einmal einsehen. Ich habe die Hoffnung diesbezüglich noch nicht aufgegeben“, so die grüne Fraktionschefin abschließend.

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Presse Fraktion | Umwelt, Planen und Bauen

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