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14.01.14 –
Die Stadtverordnetenfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hält die Einführung einer Umweltzone auf Grund der geltenden Rechtslage für unabwendbar und auch umwelt- und gesundheitspolitisch für sinnvoll. Sie reagiert damit auf die Offenbacher IHK, die sich gegen die Einführung einer Umweltzone ausgesprochen hatte. Diese erwartet wirtschaftliche Nachteile für Unternehmen, die noch veraltete Fahrzeuge einsetzten. Die Grünen erinnern daran, dass der Antrag Deutschlands auf Verlängerung der Frist zur Einhaltung der Grenzwerte über 2015 hinaus von der EU-Kommission abgelehnt wurde und Handlungsbedarf besteht.
„Für uns Grüne geht in dieser Frage die Gesundheit eindeutig vor. Es gibt einige Stellen (z.B. Untere Grenzstraße, Mainstraße) im Stadtgebiet, an denen die hohe Luftbelastung Offenbachs durch Grenzwertüberschreitungen von Stickoxiden nachweisbar ist. Hohe Stickoxidwerte machen krank. Vor allem der kindliche Organismus ist gefährdet. Atemwegserkrankungen bis hin zu Asthma und eine verkürzte Lebenserwartung sind die Folge. Rechtlich ist die Lage eindeutig. Deutschland muss die EU-Vorgaben (RL 2001/81/EG) befolgen und bis 2015 die geltenden Grenzwerte für Stickoxid nach § 3 der 39. Bim SchV nachweislich einhalten. Die Kommunen und das Land sind zum Handeln gezwungen, wie jüngste Urteile in Wiesbaden und Darmstadt zeigen“, stellt Susanne Schmitt Fraktionsvorsitzende der Grünen klar.
Die Grünen weisen darauf hin, dass Umweltzonen in Deutschland zur Normalität geworden sind. Seit 2008 bis heute wurden 48 Umweltzonen eingeführt. Die Argumente der IHK haben sich jedoch über die Jahre nicht verändert. Doch heute beweisen Gutachten die positive Wirksamkeit von Umweltzonen anhand konkreter Messungen. Nicht nur der Ausstoß von Feinstaub, sondern auch ein Schadstoffmix aus z.B. Stickoxiden und Dieselruß kann damit gebremst werden – laut Angaben des Umweltbundesamtes oder vom Informationsdienst Mensch und Umwelt. In Berlin sank beispielsweise der lokale Stickoxidbeitrag des Verkehrs um 12% und die Dieselrußbelastung um 33%.
„Gegenüber den zu erwartenden gesundheitlichen Schädigungen halten wir die Einführung einer Umweltzone für absolut verhältnismäßig und vertretbar. Wir werden in dieser Auffassung vom Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden bestätigt. Das Gericht (16.08.2012, 4 K 165/12 WI) führt aus, es sei angesichts des Ziels der Grenzwerte, die menschliche Gesundheit zu schützen, nicht unverhältnismäßig, auch die Einführung einer Umweltzone vorzusehen, deren Wirksamkeit von Gutachtern bestätigt sei und die vom beklagten Land (Hessen) auch – etwa bezogen auf die Stadt Wiesbaden – als durchaus geeignete Maßnahme anerkannt worden sei. Die meisten Fahrzeuge sind außerdem umrüstbar und dürfen dann weiterfahren“, erklärt der Grüne Edmund Flößer-Zilz, der auch den Vorsitz des städtischen Umweltausschusses inne hat.
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