Urteil zum Nachtflugverbot ist kein Schlusspunkt – Aufruf an Bürgerinnen und Bürger zur Fortsetzung der Protest-Aktionen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte heute die seit Oktober 2011 geltende Nachtflugregelung mit Null Flügen zwischen 23:00 und 05:00 am Frankfurter Flughafen. Die vom Land Hessen gewünschten 17 zusätzlichen Flüge wurden gekippt. Doch der Bau der neuen Landebahn wurde bestätigt. Damit geht das Urteil den GRÜNEN nicht weit genug. Hinsichtlich der zahlreichen Flüge (bisher 150) in der gesetzlichen Nacht muss das Land kräftig nacharbeiten, denn hier sehen die Leipziger Richter 133 Flüge als Obergrenze an. „Wir freuen uns über die Bestätigung des eingeschränkten Nachtflugbetriebs. Damit wird ein deutliches Signal in Richtung Landesregierung, Fraport und Fluggesellschaften gesetzt, dass nicht alles rechtens ist, was wirtschaftlichen Erfolg verspricht. Die Gesundheit der Anwohner darf nicht missachtet werden. Der heutige Tag ist jedoch auch ein bitterer Tag, da die Nordwestbahn bestätigt wurde. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bleiben der neu hinzuge-kommenen enormen Fluglärmbelastung weiterhin ausgesetzt“, sagt Peter Schneider, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Offenbacher Rathaus.

04.04.12 –

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte heute die seit Oktober 2011 geltende Nachtflugregelung mit Null Flügen zwischen 23:00 und 05:00 am Frankfurter Flughafen. Die vom Land Hessen gewünschten 17 zusätzlichen Flüge wurden gekippt. Doch der Bau der neuen Landebahn wurde bestätigt. Damit geht das Urteil den GRÜNEN nicht weit genug. Hinsichtlich der zahlreichen Flüge (bisher 150) in der gesetzlichen Nacht muss das Land kräftig nacharbeiten, denn hier sehen die Leipziger Richter 133 Flüge als Obergrenze an.

„Wir freuen uns über die Bestätigung des eingeschränkten Nachtflugbetriebs. Damit wird ein deutliches Signal in Richtung Landesregierung, Fraport und Fluggesellschaften gesetzt, dass nicht alles rechtens ist, was wirtschaftlichen Erfolg verspricht. Die Gesundheit der Anwohner darf nicht missachtet werden. Der heutige Tag ist jedoch auch ein bitterer Tag, da die Nordwestbahn bestätigt wurde. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bleiben der neu hinzuge-kommenen enormen Fluglärmbelastung weiterhin ausgesetzt“, sagt Peter Schneider, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Offenbacher Rathaus.

Für Peter Schneider steht daher auch fest, dass das Urteil bei weitem keinen Schlusspunkt unter die laufende Auseinandersetzung bedeutet: „Wir werden weiterhin dafür kämpfen müssen, dass Offenbach lebenswert und lebensfähig bleibt. Das Thema Fluglärm wird uns noch lange beschäftigen, da auch die Belastung am Tage reduziert werden muss. Ein uneinge-schränktes Nachtflugverbot von acht Stunden in der gesetzlichen Nacht von 22:00 bis 06:00 bleibt unser Ziel. Die Flüge in den sogenannten Randstunden müssen ebenfalls gestrichen werden“.

Die Gesetzgebung hinkt nach Ansicht der GRÜNEN Stadtverordnetenfraktion – trotz der Be-stätigung eines Nachtflugverbotes von 23:00 - 05:00 - leider immer noch beim Thema Gesundheitsschutz der intensiven Entwicklung des Flugverkehrs hinterher.

Enttäuschend ist für die GRÜNEN die Bestätigung des Ausbaus auch, weil die Kommunen weiterhin auch in ihren verbrieften Hoheitsrechten massiv eingeschränkt werden.
„Die Stadtentwicklung wird uns mit den ausgedehnten Siedlungsbeschränkungsgebieten regelrecht aus der Hand geschlagen - zugunsten des Gewerbebetriebs Flughafen. Ob das nun vom Land durchzuführende, ergänzende Planfeststellungsverfahren Korrekturen ermög-licht, ist zweifelhaft. Wir Grünen werden uns jedenfalls dafür auf allen Ebenen einsetzen und rufen die Bevölkerung auf, weiterhin gegen die unzumutbare Belästigung und Gesundheits-gefährdung durch Fluglärm zu protestieren, damit wir die Erfolge erzielen, die für eine lebenswerte Stadt und Region notwendig sind“, so Peter Schneider.

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