Wärmedämmung darf nicht zum Nachteil werden

Bürger die mit ihrem Haus direkt an eine städtische Fläche wie Bürgersteig, Straße oder Grundstück angrenzen, müssen bisher mit Auflagen der Behörden rechnen, falls eine geplante Wärmedämmung beispielsweise um wenige Zentimeter auf den städtischen Bürgersteig ragt. Gebäudesanierung und Wärmedämmung sind jedoch ein wichtiger Bestandteil im Klimaschutzkonzept der Stadt Offenbach.


Die Grünen sind daher hoch erfreut, dass die Koalition aus Grünen, SPD und Freien Wählern ihrer Initiative folgte und in der nächsten Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss herbeiführen wird mit dem künftig investitionswillige Hauseigentümer, deren Wärmedämmung geringfügig auf öffentliche Flächen ragt, von behördlichen Auflagen und möglichen Gebühren befreit werden.


„Betroffene Bürger berichteten uns von Auflagen, die sich als Erschwernis für ihr Sanie-rungsprojekt darstellten, wie z.B. einem städtischen Genehmigungsvorbehalt mit einer möglichen Beseitigung der Wärmedämmung. Wir wollen im Sinne des Klimaschutzes möglichst alle Hürden beseitigen, die notwendige Sanierungen behindern oder den Eindruck der Gängelei erwecken, daher freuen wir uns über die neue Perspektive“, so Edmund Flößer-Zilz, Fraktionsgeschäftsführer und Umweltfachmann der Grünen im Offenbacher Rathaus .

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