Grüne zur Besetzung städtischer Aufsichtsräte: Vorgehen des OB hoch problematisch

Als hoch problematisch und vernebelnd bezeichnet Peter Schneider, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90 / Die Grünen in Offenbach, die per Pressemitteilung des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Offenbach - nicht: des Magistrats - am Freitag verbreiteten Gedanken des Oberbürgermeisters Horst Schneider zur Neubesetzung und Nachbesetzung der Aufsichtsräte städtischer Gesellschaften.

„Es ist sehr zu begrüßen, dass der OB endlich - wenn auch nur indirekt - eingesteht, dass hier dringender Handlungsbedarf bestand und besteht. Es ist ein Trauerspiel, dass städtische Gesellschaften wie die OKM oder das Seniorenzentrum ohne handlungsfähigen Aufsichtsrat dastehen. Das hätte schon vor Monaten vermieden werden müssen.“, so Peter Schneider, der betont: „Es ist schwer nachzuvollziehen, dass - wie der OB sagt - ein früherer Termin zur Neubesetzung von Aufsichtsräten mit abgelaufener Amtszeit ‚schwierig war‘. Was heißt denn das? Die Neuberufungen hätten schon vor Monaten nahtlos erledigt sein können. Brandbriefe von Aufsichtsratsvorsitzenden haben da offensichtlich jemanden zum Jagen getragen. Wahlkampf hin oder her - so geht es nicht!“

Für seine Fraktion erklärt Peter Schneider klar, dass die Neubesetzung der Aufsichtsräte von OKM und Seniorenzentrum natürlich unverzüglich erfolgen muss: „Alles andere wäre eine Verlängerung des unhaltbaren aktuellen Zustands, das ist nicht verantwortbar. Selbstverständlich müssen sich in der Neubesetzung der beiden Aufsichtsräte auch die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung nach der letzten Kommunalwahl spiegeln. Wir werden uns konstruktiv daran beteiligen, dass die beiden Gesellschaften wieder voll funktionsfähig werden.“

Hinsichtlich der Neubesetzung aller Aufsichtsräte städtischer Gesellschaften betont Peter Schneider, dass es dazu eine klare Linie der Koalition gibt: „In der Koalition herrscht Einigkeit, dass es nach einer Kommunalwahl und der Bildung neuer Mehrheitsverhältnisse selbstverständlich eine Neubesetzung der Aufsichtsgremien der städtischen Gesellschaften geben muss. Schließlich wurden diese Aufsichtsräte seinerzeit bei der Auslagerung städtischer Aufgaben in den neu gegründeten Stadtkonzern genau deshalb eingerichtet, weil die Information und Kontrolle durch die gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter immer gewährleistet sein sollte. Wenn der OB in seiner Pressemitteilung formuliert, es müsse ‚jetzt entschieden werden‘, ob eine generelle Abwahl aller Aufsichtsräte mit anschließender Neuwahl vorgenommen wird, so ignoriert er damit die klare Beschlussfassung der Koalition. Diese hat am 01.08.2011 bereits entschieden, dass die Aufsichtsräte komplett neu besetzt werden, ein entsprechender Antragsentwurf für die Stadtverordnetenversammlung  liegt in der Koalition vor. Der Magistrat soll in der Septembersitzung der Stadtverordnetenversammlung damit beauftragt werden, die Neubesetzung aller Aufsichtsräte in die Wege zu leiten. Und das ist gut so - schließlich müssen sich neue Mehrheiten auch in der Zusammensetzung der städtischen Gremien abbilden. Alles andere wäre eine Missachtung des Wählerwillens.“

Zusammen mit der Neubesetzung soll dafür gesorgt werden, dass die Wahlzeit der Aufsichtsräte an diejenige der Stadtverordnetenversammlung angepasst wird. „Man wird einige Verwerfungen vermeiden können, wenn die Aufsichtsräte im gleichen 5-Jahres-Rhythmus besetzt sind wie die Stadtverordnetenversammlung. Es ist ohne Probleme möglich, statt der bislang geltenden 4 Jahre auf 5 Jahre zu gehen. Dass die OB-Wahlen im Gegensatz dazu alle 6 Jahre stattfinden, ist da nicht hilfreich, damit müssen wir aber leben. OB-Wahlen haben ja ihre Dynamiken, das erleben wir auch gerade.“, sagt Peter Schneider.

Die Grünen betonen, dass es in der Magistratssitzung am 31.08.2011 mit ihren Stimmen keine Nachbesetzung einzelner Sitze in städtischen Aufsichtsräten geben wird. Peter Schneider zweifelt auch den Satz in der Presseverlautbarung von Horst Schneider an, dass Aufsichtsratsmitglieder kommissarisch im Amt bleiben, die nicht mehr der Stadtverordnetenversammlung oder dem Magistrat angehören. Schneider: „Aus meiner Sicht ist dies nicht der Fall: Der Gesellschaftervertrag der SOH GmbH besagt in § 10 (3) zum Beispiel: ‚Die Mitgliedschaft ... endet mit dem Ausscheiden aus ihrem Amt bei der Stadtverwaltung oder ihrer Funktion, die für die Entsendung maßgeblich war, bzw. mit dem Ausscheiden aus der Stadtverordnetenversammlung.‘ Ähnliche oder gleichlautende Formulierungen finden sich in den Gesellschafterverträgen aller städtischen Gesellschaften. Das bedeutet ohne Wenn und Aber, dass aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschiedene, aber wegen dieser Funktion entsandte Aufsichtsratsmitglieder auch nicht mehr diesem Gremium angehören. Allein im Aufsichtsrat der SOH dürfen - und durften - danach zwei Mitglieder nicht mehr dem Gremium angehören. Sie ‚kommissarisch‘ im Amt zu belassen, ist fahrlässig und kann Schaden anrichten. Da muss eine einwandfreie Linie gefahren werden, es steht zu viel auf dem Spiel. Wir haben eine äußerst angespannte finanzielle Lage, da darf man die städtischen Gesellschaften nicht auch noch mit solchen Scharmützeln belasten - OB-Wahlkampfdynamiken hin oder her: “

Zusammenfassend erklärt der Grüne Fraktionsvorsitzende: „Die Neubesetzung der Aufsichtsräte von OKM und Seniorenzentrum ist überfällig, das muss sofort geregelt werden. Im September muss unverzüglich die Neubesetzung aller städtischen Aufsichtsräte entlang der aktuellen Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung vorgenommen werden. Die laut dem jeweiligen Gesellschaftervertrag nicht mehr dem Aufsichtsrat einer städtischen Gesellschaft angehörenden Personen dürfen an den Sitzungen nicht mehr teilnehmen, ihnen muss das Ende der Mitgliedschaft mitgeteilt werden. Wir brauchen eindeutige Verhältnisse entsprechend der Regelungen. Wir haben sehr viel zu schultern in dieser Stadt - da sind taktische Spielchen das Letzte, was wir brauchen.“

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