GRÜNE für Erhalt des Waldes in Bieber-Waldhof – GRÜNE unterstützen die Forderungen der BI-Waldhof

„Die Waldflächen entlang der S-Bahn im Bereich Bieber-Waldhof an der Seligenstädter Straße erfüllen wichtige ökologische Funktionen. Wir unterstützen die Forderungen der BI-Waldhof diese Waldfläche zu erhalten voll und ganz“, so Peter Schneider, Fraktionsvorsit-zender der GRÜNEN im Offenbacher Rathaus.

Die GRÜNE Fraktion setzt sich daher in der Koalition dafür ein, die städtische Stellungnahme zum Regionalen Flächennutzungsplan zu ändern, die an dieser Stelle „Gewerbliche oder Gemischte Baufläche“ vorsieht. Den Erhalt der Waldfläche hatten sich die GRÜNEN im Koalitionsvertrag für die Dauer der Koalition zusichern lassen.

„Schon der irreführende Begriff „Waldkulisse“ lenkt davon ab, dass es sich um einen rund 10 ha (1 ha = 10.000 m2) großen und schützenswerten Waldbestand handelt“, klärt Schneider auf.

Der Umweltbericht des Planungsverbandes zum RegFNP stellt fachlich „sehr erhebliche Umweltauswirkungen“ wegen betroffenen geschützten Biotopen, Bannwald bzw. Schutzwald fest und konstatiert ein „sehr hohes ökologisches Konfliktpotential“. Daher hat der Planungs-verband diese Flächen ursprünglich wenigstens teilweise als zu erhalten definiert. Aber auch diese Bereiche will die städtische Planungsabteilung perspektivisch nicht verschonen.

Ein Eingriff an dieser Stelle ist nach Meinung der GRÜNEN ohne Nachteile für Offenbach komplett vermeidbar, da Offenbach über reichlich ungenutzte alte, recycelbare oder geplante nutzbare gewerbliche Flächen (Hafen, Alessa, Ostbahnhof, Kaiserlei) verfügt, die kein nennenswertes Konfliktpotenzial aufweisen. Die Nutzung von recycelbaren Flächen vor Neuausweisungen ist ein politisches Ziel der GRÜNEN und in der Koalition so vereinbart.

„Wir haben kein Verständnis dafür Wald in der Größenordnung  von 100.000 m2 in einer ökologische stark belasteten Stadt wie Offenbach potentiell zum Abzuholzen freizugeben“, so Edmund Flößer, Stadtverordneter und Leiter des GRÜNEN Umwelt AK „außerdem dient der Wald als Lärmschutz (S-Bahn) für das gegenüber liegende Wohngebiet“.

Generell herrscht im betroffenen Waldgebiet - insbesondere im Frühjahr - ein sehr hoher Grundwasserstand vor, der hohe Kosten bei der Gründung von Bauwerken verursacht. Gegen eine Nutzung spricht auch die gesetzliche 1:1-Verpflichtung zur Wiederaufforstung, die mangels geeigneter Ersatzflächen in Offenbach nicht realisierbar ist.  Dies bewirkt derart hohe Kosten für die Erschließung, dass eine Nutzung nicht sinnvoll zu realisieren wäre – insbesondere da die Flächen einen ungünstigen Zuschnitt aufweisen würden.

Beim hochwertige Feuchtwald insbesondere im östlichen Bereich handelt es sich um einen geschützten Biotoptyp mit Arten, die auf der Liste der Fauna-Flora-Habitatrichtline stehen, wie Moorfrosch und Springfrosch (beide streng geschützt). Wegen des kaum überwindbaren strengen EU-Artenschutzes bieten sich Klagemöglichkeiten für anerkannte Naturschutzver-bände. Auch der gesetzlich geforderte naturschutzrechtliche Ausgleich wäre von der Stadt Offenbach weder finanziell noch durch naturschutzfachliche Maßnahmen leistbar, sind sich die GRÜNEN sicher. "Welcher der ohnehin raren Investoren will eigentlich an einem solchen Umweltfrevel beteiligt sein", fragt Flößer.

Stadtverordnetenfraktion - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

Peter Schneider, Fraktionsvorsitzender

f.d.R. Edmund Flößer, Fraktionsgeschäftsfüh

zurück

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>