GRÜNE: Chemnitzer Studie zu Sozialleistungen ist weltfremd- Umsetzung würde zu gesellschaftlicher Isolation und Ausgrenzung führen

Die Wirtschaftsforscher Friedrich Thiessen und Christian Fischer der TU Chemnitz haben eine Berechnung vorgelegt, nach der ein Betrag von 132 Euro pro Person zur Existenzsicherung ausreichen würde, maximal sei ein Betrag von 278 € gerechtfertig, zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung.

„Die von Finanzwissenschaftlern der TU Chemnitz herausgegebene Studie zum Existenzminimum ist schlicht und ergreifend weltfremd. Es geht bei der Frage der sozialen Mindestsicherung nicht darum, wie viel Geld man benötigt, um nicht zu verhungern. Sondern es geht auch um die Ermöglichung sozialer Teilhabe. Alles andere würde zu einer kaum mehr reversiblen Ausgrenzung führen, insbesondere bei Kindern.“ so die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion der GRÜNEN, Sabine Groß.

Die von den Forschern vorgeschlagenen Beträge zur Mindestsicherung lassen eine individuelle Lebensplanung faktisch nicht mehr zu. „Es ist völlig weltfremd, zu glauben, man könne beispielsweise ohne Geld für Telefon, Bücher und andere Medien am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Grundsätzlich muss gelten: Der Regelsatz muss die gesellschaftliche Wirklichkeit abbilden. Er darf nicht zur sozialen Ausgrenzung der Betroffenen führen. Insbesondere Kindern werden mit dieser Berechnungsgrundlage die Zukunftschancen erheblich beschnitten. Ausgrenzung durch Armut ist eine denkbar schlechte Vorraussetzung für eine erfolgreiche Bildungskarriere, die für eine spätere Teilhabe im Erwerbsleben notwendig ist.“ so Sabine Groß.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat sich ausführlich mit den Regelsätzen befasst und an der Lebenswirklichkeit orientierte Vorschläge zu deren Anpassung erstellt. Diesen Forderungen sind die GRÜNEN bereits auf ihrem Bundesparteitag im November 2007 in Nürnberg gefolgt und haben eine Erhöhung des Regelsatzes von derzeit 351 € auf 420 € monatlich gefordert. Das ist glaubwürdiger und seriöser als diese von Wissenschaftlern entworfene Neuberechnung.
Eine Senkung der Regelsätze sei deswegen völlig abwegig. Vielmehr muss die Bundesregierung auf der Grundlage der Vorschläge der Wohlfahrtsverbände über eine angemessene Erhöhung der Sozialleistungen sowie deren regelmäßige Erhöhung auf der Basis geeigneter Indices nachdenken.

Die Kommunen oder Sozialverbände können die durch die niedrigen Leistungen entstehenden Lücken nicht schließen. Insbesondere für eine finanziell schwache Kommune wie Offenbach sei dies nicht möglich. „Wir begrüßen sehr, dass in Offenbach zum Beispiel Caritas Menschen in prekären Lebenslagen hilft und so beispielsweise zu Beginn dieses Schuljahres finanziell schwache Familien bei der Anschaffung der Erstausstattung für Schulkinder unterstützt hat. Eine faktische Erhöhung der Regelsätze durch solche Unterstützungsmaßnahmen, kann aber keine Lösung der Problematik sein. Der Bund darf deswegen nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden und muss mit angemessenen Leistungen für eine soziale Mindestsicherung der Menschen, insbesondere der Kinder, sorgen.“ so Sabine Groß.

Die Erhöhung der Regelsätze reicht zur Sicherstellung von Teilhabegerechtigkeit aber sicher nicht aus. In gleichem Maße müssten daher nach Ansicht der GRÜNEN Fraktion auch Gelder in Infrastrukturmaßnahmen fließen. Groß: „Uns geht es darum, dass allen Menschen Teilhabe am gesellschaftlichem Leben ermöglicht wird, nicht um eine generelle Verteilungsgerechtigkeit. Daher ist nicht nur eine Erhöhung der Regelsätze wichtig, sondern in gleicher Weise müssen Investitionen in die Institutionen erfolgen.“

zurück

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>