Bundesregierung plant umfangreiche Streichung der Leistungen für Eingliederung in das Erwerbsleben

Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sieht eine umfangreiche Streichung von Leistungen zur Eingliederung in das Erwerbsleben vor. Sieht § 16 II des Sozialgesetzbuch II (SGB II) bisher vor, dass zu den Leistungen zur Eingliederung in das Erwerbsleben insbesondere auch die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung, die Suchtberatung gehören, sind diese Leistungen im nun vorgelegten Entwurf nicht mehr vorgesehen.

"Die zentrale Zielsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende soll darin liegen die Eingliederungschancen insbesondere von langzeitarbeitslosen Menschen zu verbessern: Durch intensive Beratung und Betreuung sowie durch ein Bündel von Maßnahmen, die passgenaue, individuelle und sozialintegrative Angebote denjenigen bieten, die aufgrund besonderer Probleme nur schwer in Arbeit zu vermitteln sind. Das Streichen dieser Hilfen ist ein Armutszeugnis der großen Koalition in Berlin, insbesondere für die SPD. „Von dieser Politik der sozialen Kälte betroffen sind einmal mehr die Menschen, die am nötigsten unsere Solidarität und Unterstützung bedürfen", so die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion der GRÜNEN, Sabine Groß. Kombinierte Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Migranten, Sprachkurse, sozialpädagogisch betreute berufliche Orientierungshilfen für Jugendliche, Maßnahmen zum nachzuholenden Schulabschluss für junge Erwachsene oder auch kombinierte Angebote für Alleinerziehende seien künftig nicht mehr möglich.

"Der Wegfall dieser Maßnahmen wird dazu führen, dass vielen eingliederungsfähigen und eingliederungswilligen Menschen der Weg in den ersten Arbeitsmarkt versperrt bleibt. Das ist ungerecht, wirtschaftlich unsinnig und verheerend für das soziale Gleichgewicht. Integration in den Arbeitsmarkt sieht anders aus. Wir teilen die Befürchtungen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, die geplanten Änderungen des SGB II dürfen nicht beschlossen werden, sonst droht auch in Offenbach der Wegbruch von Maßnahmen der Integration in das Erwerbsleben", so Sabine Groß.

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