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Schulleitungen und Lehrkräfte gerieten aufgrund der Rahmenbedingungen, die das Kultusministerium mit Erlassen und Verordnungen gesetzt habe, in rechtliche Schwierigkeiten, wenn sie dennoch Kindern und Jugendlichen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus Zugang zu Bildung gewähren wollten.
Insbesondere die Regelung, die den Schulbesuch dieser Kinder und Jugendlichen derzeit ausschließe, müsse aus der Verordnung gestrichen werden.
In der Regel wagten es Eltern ohne gesicherten Aufenthaltsstatus nicht, ihre Kinder an einer Schule anzumelden oder auch nur Kontakt zu einer Schulverwaltung wegen der Beschulung ihrer Kinder aufzunehmen, weil sie befürchteten, von diesen Stellen wegen ihres rechtswidrigen Aufenthaltes einer Ausländerbehörde gemeldet und abgeschoben zu werden. Dies habe zur Konsequenz, dass ihre Kinder keinerlei schulische Bildung und Erziehung erhalten. "Wir GRÜNE wollen, dass alle Kinder und Jugendliche, die in Hessen leben, ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können. In den Schulgesetzen vieler anderer Bundesländer sind bereits Regelungen enthalten, die alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, der Schulpflicht unterwerfen.
„Es muss geprüft werden, inwieweit solche Regelungen auch in Hessen eingeführt werden können. Dann hätten endlich auch Schulleiter und Lehrkräfte die nötige Rechtssicherheit", stellt Sabine Groß fest.
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