GRÜNE Stadtverordnetenfraktion: Offenbach braucht ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr

Als Drohung, der unter keinen Umständen nachgegeben werden darf, wertet der Fraktionsvorsitzende der grünen Stadtverordnetenfraktion, Peter Schneider, die jüngsten Aussagen eines Sprechers der Lufthansa Cargo. Der hatte angekündigt, dass Lufthansa am Standort Frankfurt dreistellige Millionenbeträge nur dann investiere, wenn sie auch nachts fliegen dürfen.

 

„Die Lufthansa will ganz offensichtlich Druck auf die Hessische Landesregierung ausüben, noch nicht einmal das im Mediationsverfahren zugesagte Nachtflugverbot zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr Realität werden zu lassen. Die Grünen  haben schon immer befürchtet, dass die Hessische Landesregierung noch nicht mal ein solches, wenn auch unzureichendes Nachtflugverbot, durchsetzen wird. Damit sind die gesamten Grundlagen der Mediation hinfällig“, so Schneider.

 

Die Einführung eines Nachtflugverbotes wurde seitens der Hessischen Landesregierung als das große Ergebnis der Mediation für die Menschen im Rhein-Main-Gebiet gefeiert. Dies war schon bei Bekanntgabe des Mediationsergebnisses pure Augenwischerei, stellen die Grünen fest. „Ein wirksames Nachtflugverbot muss die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr abdecken“, betont Peter Schneider. „Wir haben deshalb die Forderung der Stadt Offenbach nach einem Nachtflugverbot zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr (gesetzliche Nacht) zur Bekräftigung erneut in dem Ergänzungsantrag zur 2. Offenlegung der Einwendungen gegen den Flughafenausbau bekräftigt. Dies werden wir in der nächsten Sitzung als den Willen der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung verabschieden“,  so Peter Schneider.

 

 

Peter Schneider weiter: „Es ist schon dreist wie die Lufthansa mit Drohungen von Abwanderung und dem Verlust von Arbeitsplätzen operiert“.  Außerdem operiert die Lufthansa mit Taschenspielertricks um zu verschleiern, dass sie für die Zukunft eine ständige Erhöhung der Nachtflüge anstrebt. Die angegebene Zahl von 1,7 % aller Flüge aus der die Lufthansa 20 Nachtflüge errechnet, würde bei der Prognose von mindestens 700.000 Flügen mindestens 33 Nachtflüge pro Nacht bedeuten.

 

 

 

Die Festschreibung in Prozent würde damit einen Automatismus auslösen, der eine fortlaufende Erhöhung der Lärmbelastung während der gesetzlichen Nacht bedeuten würde. 

 

 

„Die Zahl 20 soll hier den Bürgerinnen und Bürgern suggerieren, dass sei alles nicht so schlimm, dass Gegenteil ist der Fall, so Peter Schneider.

 

Der Frankfurter Flughafen liege nun mal im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet und nicht auf der grünen Wiese weit ab von jeglicher Bebauung. Die Menschen in der Region haben ein Anrecht darauf, zumindest ein paar Stunden in der Nacht vom Fluglärm verschont zu bleiben. Es gibt Studien über die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm, insbesondere von Einzelschallereignissen, die deutlich sind. Durch Einzelschallereignisse, die zum Beispiel den Tiefschlaf stören und die Menschen aus ihrer Nachtruhe reißen, werden verstärkt Bluthochdruck, Herzrythmusstörungen und sonstige Kreislauferkrankungen gefördert. Auch die Auswirkungen der Lärmbelastung auf die Konzentrationsfähigkeit sind hinreichende bekannt. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger Offenbachs, dass ein solches Nachtflugverbot – und zwar zwischen 22:00 Uhr und 6:00 morgens – eingeführt wird, so Peter Schneider abschließend.

 

 



zurück

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>