GRÜNE kritisieren die Abweisung der Ticona-Klage vor dem Verwal-tungsgerichtshof (VGH)

 

Das in der Nachbarschaft zum Frankfurter Flughafen gelegene Chemieunternehmen Ticona hatte Klage gegen die Flugrouten des Frankfurter Flughafens eingereicht, da diese nach Ansicht des Unternehmens die europäische Richtlinie zum Schutz vor Chemieunfällen (Seveso-II-Richtlinie) missachten. Um das Risiko eines Flugabsturzes über dem Werk zu verringern, forderte Ticona eine südliche Verlegung der Flugrouten. Circa drei Wochen beriet der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel über die Klage des Chemieunternehmens und wies diese heute zurück.

 

„Wir sind tief besorgt über die jüngst ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH)“, so Peter Schneider, Fraktionsvorsitzender der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Unabhängig davon, dass zu konstatieren ist, dass der Verwaltungsgerichtshof rein formale Kriterien angelegt hat, um somit den von Ticona zu Recht geforderten Schutz der Bevölkerung nicht in die Waagschale werfen zu müssen, sehen die GRÜNEN das Urteil als weiteren Mosaikstein im Bemühen der Landesregierung und der Fraport AG ohne Rücksicht auf Gefährdung und gesundheitliche Belastung der vom Flughafenbetrieb betroffenen Gemeinden die Nord-West-Bahn durchzusetzen.

 

Peter Schneider: „Wir hoffen sehr, dass Ticona in dieser Sache Rechtsmittel einlegen wird. Ungeachtet dessen wird die Stadt Offenbach das ihre dazu tun, die Bevölkerung gegen die schädigenden Wirkungen des Gewerbebetriebs Flughafen Frankfurt zu schützen. Gemeinwohl muss bei solchen Großprojekten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.“

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