GRÜNE: Maßnahme zur Umsetzung des Frauenförderplanes in Offenbach auf den Weg bringen

14. September 2006

Im Hessischen Landtag wird in Kürze über eine Novellierung des Hessischen Gleich-berechtigungsgesetzes entschieden, die auch für Offenbach Auswirkungen haben wird, so die sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN Stadtverordnetenfraktion, Sabine Groß. 

 

Im Stadtparlament wurde deshalb beschlossen den Magistrat aufzufordern, sich bei der Hessischen Landesregierung für eine stärkere Berücksichtigung kommunaler Belange bei der Novellierung einzusetzen. Die GRÜNE Fraktion hält das Gesetz für zu landeslastig, die Situation der Kommunen wird zu wenig berücksichtigt. Ziel des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes ist für den gleichen Zugang von Frauen und Männern an öffentlichen Einrichtungen zu sorgen. Diese Zielsetzung wird nun in der Novellierung zugunsten von schwammigen Begriffen wie Chancengleichheit aufgegeben, kritisieren die GRÜNEN. Auf die explizite Formulierung des Ziels der Gleichberechtigung und des gleichen Zugangs zu öffentlichen Ämtern soll nach Ansicht  der GRÜNEN jedoch nicht verzichtet werden.

 

Was den gleichen Zugang von Männern und Frauen in Führungspositionen angeht,  so besteht in Offenbach nach Auffassung der GRÜNEN nach wie vor Handlungsbedarf. Der Anteil von Frauen in den fünf höchsten Gehaltsgruppen liegt bei 34%. Noch deutlicher wird das Missverhältnis, wenn man sich die reinen Führungspositionen ansieht: „Dass von den 30 Ämtern in der Offenbacher Stadtverwaltung lediglich sechs mit weiblichen Führungskräften besetzt ist, unterstreicht erneut die Notwendigkeit eines Gleichberechtigungsgesetzes und eines Frauenförderplanes“, so Groß. Wenn Frauenförderung erfolgreich sein soll, müsse sich noch viel im Denken und Handeln verändern. So müsse es viel selbstverständlicher werden auch Führungspositionen in Teilzeit zu besetzen. Die Teilung von Führungspositionen ist entgegen immer noch vorhandener Vorurteile durchaus machbar“, betont Groß.

 

Ein weiterer Fehler des Gesetzentwurfs besteht in der Festlegung des Personenkreises ausschließlich auf den öffentlichen Dienst. Nach den Vorstellungen der GRÜNEN sollte das Hessische Gleichberechtigungsgesetz  auch für die Eigenbetriebe gelten. „Es kann nicht wirklich sinnvoll sein, innerhalb eines Konzerns zweierlei Recht für ähnliche Beschäftigungsverhältnisse zu haben, betont Groß. Dies schaffe eine Zwei-Klassen-Gesellschaft innerhalb eines Konzerns. Auch diese Neuregelung betrifft die Stadt Offenbach mit ihren Eigenbetrieben. „Wir sind deshalb froh, dass die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung sowohl die Bitte an die Landesregierung als auch die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen aus dem Förderplan beschlossen hat“, so Groß abschließend.

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